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Verkehrsrecht und Strafrecht – Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Hartmann & Partner

Der Schwerpunkt unserer Anwaltskanzlei ist das Verkehrsrecht, d.h. Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die Unfallregulierung.

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VERKEHRS­RECHT

Sind Sie geblitzt worden? Haben Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen? Nicht immer ist das so eindeutig, wie es klingt. Hier erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.

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Straf- & Bußgeldsachen

Unter dem Strafrecht versteht man das Recht des Staates, einen Bürger für begangene Vergehen zu bestrafen. Aber auch der Angeklagte wiederum hat seine Rechte. Hier ist ein Blick, was wir für Sie tun können.

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UNFALL­REGULIERUNG

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall sollten immer durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht eingefordert und eingeklagt werden. Versicherungen zahlen kaum noch freiwillig.

Wir sind für Sie da. Für Ihre Rechtsfragen stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann, Rechtsanwältin Andrea Arnold, Rechtsanwalt Dr. Andreas Fricke, Rechtsanwältin Stefanie Petersdorff, Frau Karola Witte-Polzfuß, Frau Aileen Witting und Frau Yvonne Ziegs (v.l.n.r) in unseren Büros in Oranienburg, Berlin-Charlottenburg und in der Zweigstelle in Bielefeld zur Seite.

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