Die Mietmängeltabelle
Mietmängeltabelle
Bei der nachfolgenden Aufzählung handelt es sich um eine zufällige Auswahl von Fällen aus der Rechtsprechung verschiedener Gerichte. Es handelt sich hierbei nicht um gesetzliche Vorgaben, sondern ausschließlich um jeweils im Einzelfall ausgeurteilten Sachverhalten.
Mangel | Prozentualer Abzug von der Warmmiete |
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Nutzung | |
Mitbenutzung des Trockenbodens entzogen | 0 – 2,5 % |
offener Kamin im Wohnzimmer nicht benutzbar | 5 % |
Mitbenutzung der Waschküche entzogen | 10 % |
Wohnzimmer unbenutzbar | 10 % |
Nutzungseinschränkung durch weniger qm nach Modernisierung | 10 % |
Abstellfläche statt vereinbartem abschliessbarem Keller | 10 % |
Feuchtigkeit, Wasser | |
Wasserrohre, die Blei enthalten, solange Wasser der TrinkwasserVO entspricht | keine |
Wasserfleck auf Parkett (1/4 qm) | bis 5 € |
Fenster bei Schlagregen undicht, Flecken im Fensterbereich in Schlaf- und Wohnzimmer | 5 % |
Durchfeuchtete Zimmerdecke | 8 % d. Mietanteils dieses Raumes |
Flecke, Risse, geringe Feuchtigkeitsschäden in Neubau | 10 % |
leichte Feuchtigkeitsschäden | 10 % |
Stockflecken wegen Feuchtigkeit an Wänden | 15 % |
Feuchtigkeit in Wohnung | 20 % |
Wasserschäden an Wohnzimmerdecke | 25 % |
Feuchtigkeit und überdurchschnittliche Bodenkälte | 30 % |
Teilüberschwemmung der Wohnung mit Abwässern wegen vom Vermieter nicht beseitigten Fehlern im Abflusssystem | 38 % |
Lärm | |
Fluglärm | keine |
Lärmbelästigung durch Waschsalon im Haus | 7 % |
Laute Geräusche der Heizungsanlage | 5 – 10 % |
Wohnung übermäßig hellhörig | 10 % |
Lärmbelästigung aus Kinderarztpraxis in Wohnung darunter | 10 % |
Erheblicher (!) Kinderlärm in Mehrfamilienhaus | 11 % |
Lärmbelästigung durch Mitmieter | 10 – 13 % |
Belästigung durch streunende Katzen | 15 % |
Lärm durch angrenzenden Kinderladen | 15 – 20 % |
Lärmbelästigung wegen mangelhaftem Schallschutz | 20 % |
ruhestörender Lärm durch Mitbewohner | 20 % |
Taubenhaltung auf Nachbargrundstück | 25 % |
Baulärm nach 17 Uhr und an Wochenenden | 25 % |
Bedrohung mit Straftaten und Lärmbelästigung durch andere Mieter | 25 % |
außergewöhnlich hoher Lärmpegel wegen extremem Straßenverkehr, der nicht durch Einbau schalldämmender Fenster aufgefangen wird | 30 % |
immer wieder deutliche Klopfgeräusche durch Heizung im Schlafzimmer | 75 % der Schlafzimmermiete |
Lärm durch andere Mieter wird von Vermieter nicht unterbunden | 35 % |
Heizung | |
Heizung unterdimensioniert | 5 – 10 % |
Laute Geräusche der Heizungsanlage | 5 – 10 % |
Heizung 20% unter vertragsgemäßer Leistung | 7,5 % |
kein Warmwasser für 1 Monat | 10 % |
Offenliegende Heizungsrohre nach Heizungseinbau | 10 % |
Heizleistung unzureichend wg. Schornsteinmängeln; Rauchentwicklung | 10 % |
keine Heizung im Schlafzimmer im Winter | 20 % |
überdimensionierte, mit erheblichem Energieverlust arbeitende Heizung | 10 – 15 % |
Heizung max. 17 – 18° | 15 – 20 % |
keine Heizung für 1/3 des Oktobers | 25 % |
max. 15 ° im Wohnzimmer | 30 % |
gar keine Heizung im Winter | bis 100 % |
sonstige Mängel | |
Drogenszene in Umgebung des Wohnhauses entstanden ohne konkrete Beeinträchtigung in der Wohnung | keine |
Unterbringung von Asylbewerbern in Nachbarschaft | keine |
zu wenig Müllgefäße und Haustür nicht abschließbar | 5 € |
fehlender anzulegender Spielplatz + Sandkiste | 5 % |
Treppenhausverschmutzung + Geräusch- und Geruchsbelästigung durch Lüftungsanlage | 10 % (hier: nur der Kaltmiete) |
erhebliche Mängel am Treppenhaus + mangelhafte Müllbeseitigung | 10 % |
Störungen durch Tiefgaragenzufahrt | 10 % |
Fensterläden entfernt | 10 % |
Dusche geht nicht | 17 % |
Bedrohung mit Straftaten und Lärmbelästigung durch andere Mieter | 25 % |
Fernseh- / Rundfunkantenne defekt | 50 % der Rundfunkgebühren |
Küche und WC unbenutzbar, auch wenn Ersatzräume in Nachbarhaus genutzt werden können | 50 % |
Totalumbau der Wohnung | 100 % während Umbauphase, auch trotz Weiterbenutzung |
Weitere Minderungsquoten findet man in der Mietminderungsliste von Thieler / Vetter (Alexandra Verlag, Weilheim).
Es ist empfehlenswert, eine Minderung nur bis zu einem Betrag von weniger als 2 Monatsmieten einzubehalten, da bei ungerechtfertigter Einbehaltung eines Betrages von 2 Monatsmieten oder mehr der Vermieter zur Kündigung berechtigt ist. Man sollte daher ab diesem Betrag die Miete wieder voll bezahlen, um kein Kündigungsrisiko einzugehen und in der Höhe des Minderungsbetrags die Miete ausdrücklich nur unter Vorbehalt bezahlen.
Alle Informationen ohne Gewähr.