Die Mietmängeltabelle

Mietmängeltabelle

Bei der nachfolgenden Aufzählung handelt es sich um eine zufällige Auswahl von Fällen aus der Rechtsprechung verschiedener Gerichte. Es handelt sich hierbei nicht um gesetzliche Vorgaben, sondern ausschließlich um jeweils im Einzelfall ausgeurteilten Sachverhalten.

MangelProzentualer Abzug von der Warmmiete
Nutzung
Mitbenutzung des Trockenbodens entzogen
0 – 2,5 %
offener Kamin im Wohnzimmer nicht benutzbar5 %
Mitbenutzung der Waschküche entzogen10 %
Wohnzimmer unbenutzbar10 %
Nutzungseinschränkung durch weniger qm nach Modernisierung10 %
Abstellfläche statt vereinbartem abschliessbarem Keller10 %
  
Feuchtigkeit, Wasser
Wasserrohre, die Blei enthalten, solange Wasser der TrinkwasserVO entsprichtkeine
Wasserfleck auf Parkett (1/4 qm)bis 5 €
Fenster bei Schlagregen undicht, Flecken im Fensterbereich in Schlaf- und Wohnzimmer5 %
Durchfeuchtete Zimmerdecke8 %
d. Mietanteils dieses Raumes
Flecke, Risse, geringe Feuchtigkeitsschäden in Neubau10 %
leichte Feuchtigkeitsschäden10 %
Stockflecken wegen Feuchtigkeit an Wänden15 %
Feuchtigkeit in Wohnung20 %
Wasserschäden an Wohnzimmerdecke25 %
Feuchtigkeit und überdurchschnittliche Bodenkälte30 %
Teilüberschwemmung der Wohnung mit Abwässern
wegen vom Vermieter nicht beseitigten Fehlern
im Abflusssystem
38 %
  
Lärm
Fluglärmkeine
Lärmbelästigung durch Waschsalon im Haus7 %
Laute Geräusche der Heizungsanlage5 – 10 %
Wohnung übermäßig hellhörig10 %
Lärmbelästigung aus Kinderarztpraxis in Wohnung darunter10 %
Erheblicher (!) Kinderlärm in Mehrfamilienhaus11 %
Lärmbelästigung durch Mitmieter10 – 13 %
Belästigung durch streunende Katzen15 %
Lärm durch angrenzenden Kinderladen15 – 20 %
Lärmbelästigung wegen mangelhaftem Schallschutz20 %
ruhestörender Lärm durch Mitbewohner20 %
Taubenhaltung auf Nachbargrundstück25 %
Baulärm nach 17 Uhr und an Wochenenden25 %
Bedrohung mit Straftaten und Lärmbelästigung durch andere Mieter25 %
außergewöhnlich hoher Lärmpegel wegen extremem Straßenverkehr, der nicht durch Einbau schalldämmender Fenster aufgefangen wird30 %
immer wieder deutliche Klopfgeräusche durch Heizung im Schlafzimmer75 % der
Schlafzimmermiete
Lärm durch andere Mieter wird von Vermieter nicht unterbunden35 %
  
Heizung
Heizung unterdimensioniert5 – 10 %
Laute Geräusche der Heizungsanlage5 – 10 %
Heizung 20% unter vertragsgemäßer Leistung7,5 %
kein Warmwasser für 1 Monat10 %
Offenliegende Heizungsrohre nach Heizungseinbau10 %
Heizleistung unzureichend wg. Schornsteinmängeln; Rauchentwicklung10 %
keine Heizung im Schlafzimmer im Winter20 %
überdimensionierte, mit erheblichem Energieverlust arbeitende Heizung10 – 15 %
Heizung max. 17 – 18°15 – 20 %
keine Heizung für 1/3 des Oktobers25 %
max. 15 ° im Wohnzimmer30 %
gar keine Heizung im Winterbis 100 %
  
sonstige Mängel
Drogenszene in Umgebung des Wohnhauses entstanden ohne konkrete Beeinträchtigung in der Wohnungkeine
Unterbringung von Asylbewerbern in Nachbarschaftkeine
zu wenig Müllgefäße und Haustür nicht abschließbar5 €
fehlender anzulegender Spielplatz + Sandkiste5 %
Treppenhausverschmutzung + Geräusch- und Geruchsbelästigung durch Lüftungsanlage10 %
(hier: nur der Kaltmiete)
erhebliche Mängel am Treppenhaus + mangelhafte Müllbeseitigung10 %
Störungen durch Tiefgaragenzufahrt10 %
Fensterläden entfernt10 %
Dusche geht nicht17 %
Bedrohung mit Straftaten und Lärmbelästigung durch andere Mieter25 %
Fernseh- / Rundfunkantenne defekt50 %
der Rundfunkgebühren
Küche und WC unbenutzbar, auch wenn Ersatzräume in Nachbarhaus genutzt werden können50 %
Totalumbau der Wohnung100 %
während Umbauphase, auch trotz Weiterbenutzung

 

Weitere Minderungsquoten findet man in der Mietminderungsliste von Thieler / Vetter (Alexandra Verlag, Weilheim).

Es ist empfehlenswert, eine Minderung nur bis zu einem Betrag von weniger als 2 Monatsmieten einzubehalten, da bei ungerechtfertigter Einbehaltung eines Betrages von 2 Monatsmieten oder mehr der Vermieter zur Kündigung berechtigt ist. Man sollte daher ab diesem Betrag die Miete wieder voll bezahlen, um kein Kündigungsrisiko einzugehen und in der Höhe des Minderungsbetrags die Miete ausdrücklich nur unter Vorbehalt bezahlen.
Alle Informationen ohne Gewähr.

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