(Oranienburg) Wenn ein Deutscher seinen Führerschein in Polen oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat macht, ist dieser bei Beachtung bestimmter Voraussetzungen gültig. Dies ergibt sich aus den Richtlinien 91/439/EWG und 2006/126/EG (Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine) und hat der Europäische Gerichtshof in mittlerweile elf Entscheidungen klargestellt. Warum so viele Entscheidungen nötig waren? Ganz einfach, weil es die Deutschen Gerichte nicht wahr haben...