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EU-Führerschein aus Polen erwerben

Sie möchten eine Fahrerlaubnis in Polen erwerben und später damit in Deutschland fahren? Wir prüfen Ihre persönliche Situation und erläutern Ihnen, welche Voraussetzungen in Polen gelten und worauf es bei der Anerkennung in Deutschland ankommt.

Das ist besonders wichtig, wenn Ihnen in Deutschland früher die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder eine MPU im Raum steht. Ob ein Erwerb in Polen für Sie infrage kommt, hängt von den Umständen Ihres Falls ab.

 

Welche Voraussetzungen gelten in Polen?

Ein polnischer Führerschein kann nicht allein aufgrund einer Anmeldung oder einer Adresse in Polen erworben werden. Nach den Angaben der polnischen Verwaltung müssen Sie für den Erwerb Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Polen nachweisen. In der Regel setzt dies voraus, dass Sie sich dort mindestens 185 Tage im Kalenderjahr aufhalten. Eine Scheinadresse allein genügt dafür nicht. Hinzu kommen unter anderem die gesundheitlichen Voraussetzungen, die Fahrausbildung sowie die theoretische und praktische Prüfung.

Wir besprechen mit Ihnen frühzeitig, welche Anforderungen für Ihre gewünschte Fahrerlaubnisklasse gelten und welche Unterlagen benötigt werden.

 

EU-Führerschein aus Polen trotz MPU?

Eine offene MPU in Deutschland schließt den Erwerb einer Fahrerlaubnis in Polen nicht in jedem Fall aus. Sie bedeutet aber auch nicht, dass ein später ausgestellter polnischer Führerschein automatisch zum Fahren in Deutschland berechtigt.

Entscheidend können insbesondere eine frühere Entziehung, eine noch laufende Sperre und Ihr gewöhnlicher Wohnsitz zum Zeitpunkt der Erteilung sein. Deshalb prüfen wir Ihre Vorgeschichte, bevor Sie den Erwerb planen.

 

Ist ein polnischer Führerschein in Deutschland gültig?

Eine gültige Fahrerlaubnis aus einem EU-Mitgliedstaat wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Das deutsche Fahrerlaubnisrecht sieht jedoch Ausnahmen vor – etwa bei bestimmten früheren Maßnahmen oder wenn sich aus dem Führerschein beziehungsweise Informationen aus dem Ausstellungsstaat ein Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip ergibt.

 

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen insbesondere:

  • weshalb Sie eine neue Fahrerlaubnis benötigen,
  • ob eine Entziehung, Sperre oder MPU-Anordnung vorliegt,
  • welche Bedeutung Ihr Wohnsitz für den Erwerb in Polen hat und
  • ob rechtliche Hindernisse für die Nutzung in Deutschland erkennbar sind.

Anschließend erläutern wir Ihnen die nächsten Schritte und begleiten Sie bei rechtlichen Fragen gegenüber den zuständigen Behörden.

 

So läuft die Prüfung ab

1. Kontakt aufnehmen
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation: Hatten Sie bereits einen Führerschein? Wurde er entzogen? Besteht derzeit eine Sperre?

2. Unterlagen sichten
Wir prüfen vorhandene Bescheide und klären, welche weiteren Informationen für eine Einschätzung benötigt werden.

3. Voraussetzungen besprechen
Sie erfahren, welche Anforderungen für einen Erwerb in Polen gelten und welche Fragen zur späteren Nutzung in Deutschland zu klären sind.

4. Weiteres Vorgehen planen
Wenn der Weg für Sie infrage kommt, besprechen wir, wie wir Sie rechtlich begleiten können. Die Entscheidung über die Erteilung der Fahrerlaubnis treffen die zuständigen polnischen Stellen.

 

Lassen Sie Ihre Möglichkeiten prüfen

Sie möchten wissen, ob ein EU-Führerschein aus Polen für Sie infrage kommt? Schreiben Sie uns kurz, warum Sie eine neue Fahrerlaubnis benötigen und ob aktuell eine Sperre besteht.

Telefon: (03301) 50 18 745
E-Mail: oranienburg@re-hartmann.de
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