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Unfallregulierung

Unfallregulierung

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall sollten immer durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht eingefordert und eingeklagt werden. Versicherungen zahlen kaum noch freiwillig.

Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen geht es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versicherern. Insbesondere sind Ansprüche auf

  • Schadensersatz
  • Reparaturkosten
  • Abrechnung nach Gutachten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Wertminderung bei Fahrzeugen
  • Nutzungsausfall / Mietwagenkosten
  • Fahrtkosten
  • Sachverständigenkosten

regelmäßig Gegenstand unseres Auftrages. Hier liegt jeder Fall anders, es sind noch viele weitere Schadensposten denkbar. Sprechen Sie uns an, und wir sagen Ihnen, was Sie beanspruchen können und wie die Durchsetzung am schnellsten erfolgt.

E-Mail an
info@re-hartmann.de
oder rufen Sie uns an unter
03301 52290 60

Schildern Sie uns einfach Ihr Rechtsproblem über unsere Online-Rechtsberatung.

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