Tschechischen EU-Führerschein erwerben

Sie möchten eine Fahrerlaubnis in Tschechien erwerben und wissen, ob Sie damit später auch in Deutschland fahren dürfen? Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner prüft Ihre Ausgangssituation und begleitet Sie bei den rechtlichen Fragen rund um den Erwerb.

Das gilt besonders, wenn Ihnen in Deutschland früher die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder eine MPU im Raum steht. Ob der Weg über Tschechien für Sie infrage kommt, lässt sich nur anhand Ihres Einzelfalls beurteilen.

 

Welche Voraussetzungen gelten?

Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis in Tschechien müssen die dort geltenden Anforderungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere der gewöhnliche Wohnsitz in Tschechien, die erforderliche Fahreignung sowie die vorgeschriebenen Prüfungen.

Der gewöhnliche Wohnsitz setzt tatsächliche persönliche oder berufliche Bindungen voraus. In der Regel kommt es darauf an, wo Sie mindestens 185 Tage im Kalenderjahr leben. Eine Meldeadresse oder ein Wohnsitznachweis allein ersetzt diese Voraussetzung nicht.

 

EU-Führerschein trotz MPU?

Eine in Deutschland angeordnete MPU bedeutet nicht automatisch, dass Sie in keinem anderen EU-Land eine Fahrerlaubnis erwerben können. Sie entfällt aber nicht einfach durch einen Antrag in Tschechien. Entscheidend sind unter anderem frühere Entziehungen oder Sperren, der tatsächliche Wohnsitz zum Zeitpunkt der Erteilung und die Frage, ob die neue Fahrerlaubnis in Deutschland zum Fahren berechtigt.

Wir prüfen diese Punkte möglichst frühzeitig, damit Sie die rechtlichen Voraussetzungen kennen, bevor Sie weitere Schritte planen.

 

So unterstützen wir Sie

  • Wir prüfen Ihre bisherige Fahrerlaubnisgeschichte und vorhandene Bescheide.
  • Wir erläutern die rechtlichen Anforderungen an den Erwerb in Tschechien.
  • Wir besprechen, welche Bedeutung Ihr gewöhnlicher Wohnsitz und frühere Maßnahmen in Deutschland haben.
  • Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen zur Anerkennung und Nutzung der Fahrerlaubnis in Deutschland.

 

Wie läuft der Erwerb ab?

1. Ihre Situation prüfen
Wir besprechen, ob Sie bereits eine Fahrerlaubnis hatten, weshalb diese entzogen wurde und ob noch eine Sperre oder andere Maßnahme besteht.

2. Wohnsitz und Voraussetzungen klären
Wir prüfen mit Ihnen, welche Anforderungen für einen Erwerb in Tschechien gelten. Maßgeblich sind Ihre tatsächlichen Wohnverhältnisse und die erforderlichen Nachweise.

 

Jetzt Ihre Möglichkeiten prüfen lassen

Sie möchten wissen, ob der Erwerb eines tschechischen EU-Führerscheins für Sie infrage kommt? Schildern Sie uns kurz, ob Sie bereits eine Fahrerlaubnis hatten, weshalb Sie einen neuen Führerschein benötigen und ob derzeit eine Sperre besteht.

Telefon: (03301) 50 18 745
E-Mail: oranienburg@re-hartmann.de
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