Zentrale Rufnummer:

Bernauer Straße 29 - 16515 Oranienburg
Giesebrechtstraße 11 - 10629 Berlin

Sie sind hier:
Erwerb des EU-Führerscheins

Erwerb des EU-Füherscheins

Seit dem Jahre 1992 hat der Europäische Gerichtshof insgesamt elf Mal entschieden, das ein gegenseitiges Anerkennungspostulat besteht.

Insbesondere ist der Besitz und der Erwerb eines solchen EU-Führerscheins als Beweis dafür anzusehen, das der Inhaber des EU-Führerscheins am Tag der Ausstellung die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt hat.

Und zwar Mindestvoraussetzungen sowohl hinsichtlich der geistigen und körperlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis, als auch hinsichtlich des Wohnsitzerfordernisses.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zuletzt am 17. Januar 2014 zum Aktenzeichen 16a, 1292/10 entschieden und taucht immer wieder in den Urteilsbegründungen auf.

Die Ausstellung des EU-Führerscheins ist zunächst ein Beleg dafür das die Vorraussetzungen vom Ausstellerstaat überprüft worden sind, und die deutschen Behörden und die deutschen Gerichte sind zunächst an diese Feststellungen gebunden.

 

Der EU-Führerschein als legale Alternative zur MPU in Deutschland

Unsere Kanzlei hilft Ihnen beim Erwerb einer EU Fahrerlaubnis ganz ohne den MPU-Test auf der Grundlage der europäischen Gesetzgebung ganz legal. Damit sind Sie sowohl in Deutschland (trotz MPU-Auflage), als auch in Österreich und in der Schweiz wieder mobil und können wieder ohne Ängste und Probleme am öffentlichen Straßenverkehr wieder teilnehmen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit des Neuerwerbs eines EU-Führerscheins an. Dieser EU-Führerschein ist in der gesamten europäischen Union, als auch darüber hinaus anerkannt und rechtsgültig.

Wir leiten alle Prozesse in die Wege, damit auch das KBA in Flensburg alle Daten von Ihrer neuen Fahrerlaubnis einholt und somit im System verzeichnet, dass der Erwerb rechtsgültig und anerkannt ist. Somit brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, ob Ihre Fahrerlaubnis in Deutschland gültig ist.

Der Neuerwerb der Fahrerlaubnis (FE) im europäischen Ausland stellt eine legale Alternative zur nationalen (deutschen) MPU Auflage dar, mit der Sie ggf. Ihre entzogene Fahrerlaubnis wiedererlangen können.

Lassen Sie sich von uns beraten und wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zum Thema „EU-Führerschein“ unverbindlich. Mail: info@re-hartmann.de

 

Unsere Kanzlei bietet Ihnen die beste Betreuung und Unterstützung bei allen Fragen zum EU-Führerschein.

 

* erforderliches Feld

Schreiben Sie uns:

E-Mail an
info@re-hartmann.de
oder rufen Sie uns an unter
03301 52290 60

Schildern Sie uns einfach Ihr Rechtsproblem über unsere Online-Rechtsberatung.

Videos von Rechtsanwalt Dr. Hartmann

neue Artikel