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Verkehrsverstoß mit tschechischem Führerschein: Was passiert jetzt?

Ein Verkehrsverstoß mit tschechischem Führerschein kann neben einem Bußgeld oder Strafverfahren auch Fragen zur Fahrberechtigung auslösen. Welche Folgen tatsächlich eintreten, hängt vom Vorfall, einer möglichen Vorgeschichte und den Entscheidungen der zuständigen Stellen ab.

Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner prüft das Verfahren und dessen Auswirkungen auf die Nutzung Ihrer EU-Fahrerlaubnis in Deutschland.

 

Führt jeder Verkehrsverstoß zum Verlust der Fahrberechtigung?

Nein. Ein einfacher Verkehrsverstoß ist anders zu beurteilen als ein Vorwurf wegen Alkohol, Drogen oder einer Verkehrsstraftat. Auch wiederholte Verstöße können für die Fahreignung relevant werden.

Bei fehlender Fahreignung kann die deutsche Fahrerlaubnisbehörde das Recht aberkennen, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Ein Strafgericht kann ebenfalls eine Entscheidung mit dieser Wirkung treffen.

 

Was gilt bei Alkohol oder Drogen?

Neben der Ahndung des konkreten Vorfalls können Untersuchungen oder weitere Nachweise zur Fahreignung zum Thema werden. Welche Anforderungen rechtmäßig sind, lässt sich erst anhand der Akte und der konkreten Tatsachen beurteilen.

Ein tschechischer Führerschein bewahrt seinen Inhaber nicht davor, dass deutsche Behörden Maßnahmen wegen eines Vorfalls in Deutschland prüfen. Umgekehrt bedeutet nicht jede Kontrolle automatisch, dass die Fahrberechtigung bereits entfallen ist.

 

Was tun, wenn der Führerschein einbehalten wurde?

Lassen Sie sich den Anlass der Maßnahme und das Aktenzeichen geben. Sichern Sie Anhörungsbögen, Bescheide und Bescheinigungen zur Sicherstellung. Vor einer weiteren Fahrt muss geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie fahren dürfen.

 

Jetzt Ihren Fall prüfen lassen

Ihnen wird in Deutschland ein Verkehrsverstoß vorgeworfen und Sie besitzen einen tschechischen Führerschein? Senden Sie uns den Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder die bisherigen Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Fahrerlaubnisbehörde. Teilen Sie uns mit, ob Ihr Führerschein einbehalten wurde und ob bereits eine Frist läuft.

Wir prüfen den Vorwurf und besprechen mit Ihnen, welche Folgen für Ihre Fahrberechtigung in Deutschland möglich sind und welche Schritte als Nächstes anstehen.

Telefon: (03301) 50 18 745
E-Mail: oranienburg@re-hartmann.de
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