Videos von Rechtsanwalt Dr. Hartmann
Dr. Hartmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, berät in kurzen Videos zu verschiedenen Themengebieten des Verkehrsrechts. Zu Verkehrsrecht-Themen, die große öffentliche Aufmerksamkeit erregt haben, wird Dr. Hartmann gern als Fachanwalt in die Sendung Sat.1 Frühstücksfernsehen eingeladen. In diesen Sendungen ordnet er Fälle und Urteile rechtlich ein und erklärt die Hintergründe.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema EU-Führerschein. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Grundsätzliches zum Thema EU Führerschein und Gültigkeit in Deutschland. Ich fasse noch einmal zusammen. Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinen YouTube Kanal, mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht bei Dr Hartmann und Partner in Oranienburg bei Berlin. Das Thema EU-Führerschein, das entnehme ich den vielen Zuschriften, interessiert immer mehr Autofahrer und deswegen möchte ich eine grobe Zusammenfassung der wesentlichen zu beachtenden Punkte heute noch mal vornehmen. Zunächst ist wichtig zu wissen, dass bei einem legalen Erwerb der Fahrerlaubnis im EU Ausland, die auch in Deutschland benutzt werden darf und zwar auch dann, wenn in Deutschland vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Fahreignungsbegutachtung, z.B. in Form der MPU, zu erfüllen gewesen wäre. Warum ist das so? Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie sieht eine gegenseitige Anerkennungspflicht vor und der EuGh hat in zahlreichen Entscheidungen hierzu klargestellt: im EU Ausland erfolgt vor Erteilung der Fahrerlaubnis auch eine Überprüfung Fahreignung, sonst darf die Fahrerlaubnis nicht erteilt werden. Und diese Überprüfung auf Fahreignung, den Begriff hatten wir vorhin schon, der ersetzt dann das, was in Deutschland in vielen Fällen die MPU gewesen wäre und dann hat Deutschland das zu akzeptieren, was der ausstellende Staat erkannt hat, nämlich mit Ausstellung hat er auf Fahrgeeignetheit oder Fahreignung erkannt. Dann darf in Deutschland wieder gefahren werden. Eine weitere Frage, die häufig in dem Zusammenhang kommt: “Wie ist das mit dem Wohnsitz? Muss ich dort wohnen?” Das Wohnsitzerfordernis ist ebenfalls geregelt in der 3. Führerscheinrichtlinie. Es ist von 185 Tagen im Jahr des Erwerbs die Rede und auch da wichtig zu wissen, es handelt sich um eine Erteilungsvoraussetzung, das bedeutet, dass der ausstellende Staat das Wohnsitzerfordernis überprüfen und und bejaht, als erfüllt betrachten muss, sonst darf er nicht ausstellen, und das führt dann dazu, das in Deutschland auch nur eingeschränkt überprüft werden kann, wie das denn mit der Einhaltung das Wohnsitzerfordernis aussieht, nämlich, das müsste eine Anfrage an den Ausstellerstaat gestellt werden und von dort eine Rückmeldung eingeholt werden. Der Ausstellerstaat hat aber, wie gesagt, mit der Ausstellung der Fahrerlaubnis ja zu erkennen gegeben, dass er das Wohnsitzerfordernis bejaht hat, insofern kommen die Staatsanwaltschaften und Behörden in aller Regel gar nicht ran. Ergebnis dann: die Fahrerlaubnis darf in Deutschland genutzt werden, obwohl in Deutschland die MPU zu absolvieren gewesen wäre. Umschreibung der Fahrerlaubnis in eine deutsche ist dann auch möglich, auf Grundlage von Paragraph 30 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Dazu gibt es wieder viel zu sagen, das werde ich in einem späteren Video auch erneut aufgreifen. Wichtig ist aber auch zu wissen, oder ganz wichtig ist es zu Wissen, dass sie mit dieser ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland fahren dürfen auch ohne Umschreibung. Ich höre in dem Zusammenhang häufiger, dass viele das nicht gut finden, weil ja die MPU legal umgangen wird. Was soll ich dazu sagen? Ich finde auch viele Gesetze nicht gut und viele Rechtslagen nicht gut und muss mich trotzdem daran halten. Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinung, ich komme auf diesem Kanal nicht alle naselang mit irgendwelchen Entscheidungen, die sie im Zweifel nicht interessieren, sondern nur, wenn ich aus meinem Tätigkeitsbereich zu dem Eindruck gelange, dass hier Aufklärungsbedarf besteht. Um das allerdings auch besser einschätzen zu können, ob das der Fall ist und zu welchen Themen das der Fall ist, schreiben Sie mir gerne in die Kommentarspalte. Ansonsten abonnieren Sie gerne meinen Kanal, dann kriegen sie kostenlos die Videos, die ich hier fabriziere. Alles Gute und bis zum nächsten Mal! Tschüss!“
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Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)
Mehr Informationen zum Thema:
Gültigkeit des EU Führerscheins und Wohnsitz im Ausland
EU Führerschein: Wohnsitzverstoß nicht gegeben!
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