Beschädigung

24, Oktober 2014 von
Wenn die Urlaubsfreude überschattet wird, weil das Gepäck beschädigt wurde oder verloren ging, das Flugzeug Verspätung hat oder ein Flug gestrichen wird, geben wir Ihnen im nachfolgenden Artikel einen Einblick in die Haftungssituation. Soweit Reisegepäck aufgegeben wurde, besteht eine verschuldensunabhängige Haftung für Schäden oder Verluste. Das bedeutet, dass der Luftfrachtführer gemäß Art. 17 Abs. 2...
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