geschwindigkeitsverstoß

20, Januar 2017 von
nicht erforderlich In Bußgeldsachen, beispielsweise wenn es um den Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes geht, kann sich der Betroffene stets von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen befreien lassen. Immer wieder versuchen die Amtsgerichte aber, über eine – fehlerhafte – Ablehnung von Entbindungsanträgen der Betroffenen Bußgeldsachen schnell und einfach zu „erledigen“. So hatte auch in einer Verhandlung vor einem Amtsgericht...
Schildern Sie uns einfach Ihr Rechtsproblem hier (kostenlos):

Videos von Rechtsanwalt Dr. Hartmann