Jetzt auch per WhatsApp für Sie erreichbar!

Tschechische Staatsangehörigkeit beantragen

Sie möchten wissen, ob Sie die tschechische Staatsangehörigkeit erwerben können? Die Voraussetzungen hängen von Ihrer persönlichen Geschichte ab: Ihrem Aufenthalt in Tschechien, Ihren familiären Bindungen und dem Weg, über den eine Staatsangehörigkeit in Betracht kommt.

Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner prüft Ihre Unterlagen und bespricht mit Ihnen, welche Schritte für Ihren Fall sinnvoll sind.

 

Welche Wege kommen infrage?

Bei einem längeren Leben in Tschechien kann eine Einbürgerung auf Antrag möglich sein. Bestehen tschechische Familienwurzeln oder eine frühere tschechische beziehungsweise tschechoslowakische Staatsangehörigkeit, sollte zunächst geprüft werden, ob ein anderer Erwerbsweg oder die Feststellung einer bereits bestehenden Staatsangehörigkeit relevant ist. Diese Verfahren haben unterschiedliche Voraussetzungen.

 

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

Für eine reguläre Einbürgerung ist grundsätzlich ein Daueraufenthalt in Tschechien erforderlich. Nach den Angaben der tschechischen Behörden muss dieser bei Angehörigen von Nicht-EU-Staaten im Regelfall seit mindestens fünf Jahren, bei EU-Staatsangehörigen seit mindestens drei Jahren bestehen. Eine weitere Möglichkeit betrifft Personen, deren Daueraufenthalt zusammen mit dem unmittelbar vorherigen rechtmäßigen Aufenthalt mindestens zehn Jahre erreicht. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen sind im Einzelfall zu prüfen.

Daneben prüft die Behörde unter anderem den tatsächlichen Aufenthalt, die Integration, Sprachkenntnisse, Kenntnisse über Tschechien und weitere persönliche Voraussetzungen. Eine Meldeadresse oder ein Aufenthaltstitel allein führt deshalb nicht zur Staatsangehörigkeit. Über den Antrag entscheidet das tschechische Innenministerium; auch bei erfüllten Voraussetzungen besteht keine automatische Zusage.

 

Einbürgerung auch ohne fünfjährige Wartezeit?

Nicht jeder Antrag auf die tschechische Staatsangehörigkeit setzt voraus, dass Sie bereits seit fünf Jahren einen Daueraufenthalt in Tschechien haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die vorgeschriebene Aufenthaltsdauer erlassen werden – etwa bei engen familiären Verbindungen zu tschechischen Staatsangehörigen, einer früheren tschechischen Staatsangehörigkeit oder weiteren gesetzlich geregelten Ausnahmefällen. Auch besondere Verfahren können in Betracht kommen.

Wir prüfen, ob Sie bereits jetzt einen Antrag stellen können, welche Nachweise dafür erforderlich sind und welcher Weg zu Ihrer persönlichen Situation passt. Die Entscheidung über die Einbürgerung trifft das tschechische Innenministerium.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Dokumente einzureichen sind, hängt vom Erwerbsweg und Ihrer Vorgeschichte ab. Bei einem Einbürgerungsantrag können beispielsweise Personenstandsurkunden, Nachweise zum Aufenthalt und zu Auslandsreisen, Unterlagen zu Einkommen und Beschäftigung sowie Nachweise zu den erforderlichen Prüfungen eine Rolle spielen.

Wir helfen Ihnen, die vorhandenen Dokumente zu ordnen und offene Fragen vor der Antragstellung zu erkennen. Die zuständige tschechische Behörde kann im Verfahren weitere Unterlagen verlangen.

 

Wann kann ich einen tschechischen Reisepass beantragen?

Staatsangehörigkeit und Reisepass sind zwei verschiedene Schritte. Ein tschechischer Reisepass kommt in Betracht, wenn die tschechische Staatsangehörigkeit erworben oder festgestellt wurde. Wir prüfen daher zunächst Ihren Staatsangehörigkeitsstatus und besprechen danach die passenden Schritte für die Ausstellung von Dokumenten.

 

So unterstützen wir Sie

1. Ausgangslage klären
Wir besprechen Ihre Staatsangehörigkeit, Ihren Aufenthalt und mögliche familiäre Bezüge zu Tschechien.

2. Unterlagen prüfen
Wir sichten vorhandene Urkunden, Aufenthaltstitel und weitere Nachweise.

3. Verfahren einordnen
Sie erfahren, welcher Erwerbs- oder Feststellungsweg geprüft werden sollte und welche Unterlagen noch fehlen.

4. Weitere Schritte begleiten
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei rechtlichen Fragen und der Vorbereitung des weiteren Verfahrens. Die Entscheidung trifft die zuständige tschechische Behörde.

 

Für wen prüfen wir die tschechische Staatsangehörigkeit?

Wir prüfen Anfragen von Menschen mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, darunter aus der Ukraine, der Türkei und arabischsprachigen Ländern. Entscheidend sind Ihr Aufenthaltsstatus und tatsächlicher Aufenthalt in Tschechien, Ihre persönliche Vorgeschichte sowie mögliche familiäre Bezüge.

Für Staatsangehörige außerhalb der EU setzt eine reguläre Einbürgerung grundsätzlich einen Daueraufenthalt in Tschechien voraus. Ein vorübergehender Aufenthalt führt nicht automatisch zur Einbürgerung. Daneben kann je nach Familiengeschichte ein anderer Weg als die reguläre Einbürgerung zu prüfen sein.

 

Hinweis für russische Staatsangehörige

Für Anträge russischer Staatsangehöriger auf Verleihung der tschechischen Staatsangehörigkeit gelten derzeit besondere gesetzliche Regelungen: Nach Angaben des tschechischen Innenministeriums werden entsprechende Verfahren grundsätzlich ausgesetzt; es nennt Ausnahmen unter anderem für Asylberechtigte und Anträge für Kinder unter 15 Jahren. Wenn dies Sie betrifft, prüfen wir zunächst, welche Regel für Ihren konkreten Antrag gilt.

 

Jetzt Ihre Möglichkeiten prüfen lassen

Schreiben Sie uns kurz, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen, ob Sie in Tschechien leben oder gelebt haben und ob es tschechische Staatsangehörige in Ihrer Familie gibt.

Telefon: (03301) 50 18 745
E-Mail: oranienburg@re-hartmann.de
WhatsApp: Direkt per WhatsApp schreiben

* erforderliches Feld

Schreiben Sie uns:

Schildern Sie uns einfach Ihr Rechtsproblem hier (kostenlos):

Videos von Rechtsanwalt Dr. Hartmann