Weiter ging es am 23. Prozesstag beim Landgericht Berlin im 49 Millionen–Raub der Fasanenstraße 77.
Der heutige Prozesstermin, 18. März 2024, verlief sehr kurz. Zur Mittagszeit war der Verhandlungstag auch schon wieder vorbei.
Als erster Zeuge wurde der Polizeihauptkommissar Herr M. (58) gehört. Er berichtete von einer begangenen Ordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoß) in Höhe des Britzer Damm in Berlin vom 9.November 2023. Dabei wurde unter anderem der Mitangeklagte Muhammed H. ermittelt.
Als nächstes wurde vom Vorsitzenden berichtet, dass die Zeugen Gerber und Lau als ehemalige Mit-Geschäftsführer bei mehreren Geflechten verschiedenster Unternehmen des Kronzeugen Thomas S. – also durchaus vielversprechend – heute trotz Ladung nicht erscheinen werden. Zum einen berufen sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht. Zum anderen liegt wohl eine Verhandlungsunfähigkeit vor. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Danach wurden Fotos von „Blitzern“ vom 16. Januar 2023 aus der Martin-Luther-Straße gezeigt, auf denen ein Porsche Panamera mit dem Mitangeklagten Muhammet H. am Steuer zu erkennen war.
Der Vorsitzende verlas nun das Protokoll der Festnahme des Muhammet H. vom 9. Juni 2023 vor dessen Haustür.
Weiterhin verlas der Richter den Beschluss des Amtsgericht Karlsruhe in Hinblick auf Faisal M. wegen des Verdachts der Geldwäsche. In diesem aktuellen Verfahren wird Faisal M. nicht beschuldigt. Jedoch hatte er innerhalb weniger Tage über zwei Millionen Euro bei verschiedenen Sparkassen in bar abgeholt und große Teile davon innerhalb kurzer Zeit auch bar an den Mitangeklagten Bilal M. weiter gereicht. Im Raum soll hier ein mutmaßlicher Betrug im Zusammenhang mit Corona-Teststationen stehen.
Die Observation des Zollfandungsamts Berlin-Brandenburg vom 11.Oktober 2023 ergab unter anderem, dass Faisal M. vor dem Haus der Fasanenstraße 15 eine schwarze Tasche an den Muhammet H. übergeben hat. In unmittelbarer Nähe dazu befand sich ein weißer VW Golf, versehen mit dem Logo eines Sicherheitsunternehmens, in dem zwei Männer mit blauer Arbeitsbekleidung saßen.
Zum Schluss gibt der Staatsanwaltschaft K. eine Stellungnahme ab: Die mangelnde Identifizierung des Angeklagten H. als „Mo“ durch den Mitangeklagten und Kronzeugen Thomas S. ist unwichtig. Es gibt inzwischen genügend Belege über die Identität des Herrn H. als „Mo“. Damit war dieser Prozesstag beendet.
Weiter geht es am 20. März. Dann soll der damals zuständige Staatsanwalt gehört werden. Die Verteidigung der Mitangeklagten interessiert dabei besonders, welche Versprechen es gegenüber dem Kronzeugen und Mittäter Thomas S. gegeben hat. Es bleibt also spannend…