Wo Inspektion draufsteht, muss auch Inspektion drin sein. Folgenden Fall des sogenannten „Pit-Stop-Urteils“ hatte das Landgericht Kiel am 30.11.2009 (A.Z. 17 O 189/08) zu entscheiden: Bei einem Kilometerstand von 58.393 beauftragte eine Autofahrerin die Beklagte, eine große deutsche Werkstattkette, mit einer so genannten Pit-Stop-Inspektion. In dem Inspektionsbogen wurde unter dem Stichwort „Steuerriemen fällig“ das Feld...