Vertrag

15, Oktober 2014 von
Wer über das Internet eine Versicherung abschließt oder per Post einen Kredit aufnimmt, wird durch das Gesetz über den Fernabsatz (FernabsatzG) besser geschützt. Mehr Rechte für Verbraucher Nach diesem Gesetz besteht ein Anspruch auf umfassende Informationen zu dem jeweils abzuschließenden Geschäft. Dazu gehören beispielsweise Angaben über das jeweilige Produkt, bei Finanzdienstleistungen über Zinssatz, Kündigungsfrist und...
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