Thema EU-Führerschein und Wohnsitzverstoß: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Rückmeldung „Unknown“ nicht für einen Wohnsitzverstoß ausreicht. Es ist eine Entscheidung, die in einem kleinen Unterabschnitt für große Furore sorgt. Wenn auch nur von wenigen bemerkt, markiert sie einen Meilenstein in der Frage der Anerkennung ausländischer EU-Führerscheine in Deutschland. Bekanntlich ist eine der Gültigkeitsvoraussetzungen für den EU-Führerschein...