Geschäftskonto für eine estnische OÜ eröffnen
Sie benötigen ein Geschäftskonto für Ihre estnische OÜ? Ob Sie die Gesellschaft gerade gründen oder bereits betreiben: Für die Kontoeröffnung sollten Geschäftsmodell, Beteiligungsverhältnisse und der geplante Zahlungsverkehr klar dokumentiert sein.
Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner begleitet Sie bei der Auswahl der passenden Kontostruktur, der Vorbereitung der Unterlagen und der Eröffnung.
Muss eine OÜ ein Konto in Estland haben?
Ein estnisches Unternehmen benötigt nicht grundsätzlich eine estnische IBAN. Je nach Tätigkeit kann auch ein geeignetes Geschäftskonto oder Zahlungskonto bei einem Anbieter in einem anderen EU- oder EWR-Staat infrage kommen. Entscheidend ist, ob der Anbieter die benötigten Funktionen bereitstellt und die Gesellschaft als Kunden annimmt.
Wir besprechen mit Ihnen beispielsweise, aus welchen Ländern Sie Zahlungen erwarten, welche Währungen Sie benötigen und wer über das Konto verfügen soll. Die estnischen Behörden weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine OÜ nicht zwingend ein Konto bei einer estnischen Bank führen muss.
Bankkonto oder Zahlungsdienstleister?
Traditionelle Banken und zugelassene Zahlungsdienstleister bieten unterschiedliche Leistungen. Für eine Gesellschaft mit internationalem Geschäft kann ein Zahlungskonto geeignet sein; für andere Vorhaben sind bestimmte Bankleistungen wichtig. Wir prüfen Ihren konkreten Bedarf, bevor eine Anfrage gestellt wird.
Eine e-Residency ermöglicht die Nutzung estnischer digitaler Dienste, ist aber allein noch keine Zusage für ein Bank- oder Zahlungskonto. Auch die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz der Beteiligten sowie die tatsächliche Tätigkeit können bei einer Anbieterprüfung eine Rolle spielen.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Für die Vorbereitung prüfen wir insbesondere:
den Registerauszug und die Daten der estnischen OÜ,
die Vertretungsberechtigung der handelnden Personen,
die Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigten,
den Geschäftszweck und vorhandene Verträge oder Rechnungen,
die erwarteten Ein- und Auszahlungen.
Welche Dokumente der konkrete Anbieter verlangt, kann sich unterscheiden. Wir stellen die Angaben so zusammen, dass Beteiligung und Zahlungsverkehr nachvollziehbar erläutert werden können.
Konto der OÜ oder Konto eines Gesellschafters?
Ein Geschäftskonto der OÜ lautet auf die Gesellschaft. Ein persönliches Konto eines Gesellschafters hat einen anderen Kontoinhaber und einen anderen Zweck. Wenn Sie beide Kontoarten benötigen, prüfen wir die Anfragen getrennt und klären, welche Zahlungen über welches Konto laufen sollen.
So unterstützen wir Sie
Wir besprechen Ihre Geschäftstätigkeit, prüfen die vorhandenen Gesellschaftsunterlagen, bereiten die Kontoanfrage vor und begleiten Rückfragen im Eröffnungsverfahren. Ob ein konkreter Anbieter zu Ihrer OÜ passt, klären wir anhand des Einzelfalls.
Bankkonto auf den Namen eines ausländischen EU-Gesellschafters
Über unsere Kooperationspartner begleiten wir die Eröffnung eines Kontos auf den Namen eines tatsächlich im Ausland ansässigen EU-Gesellschafters. Wir bereiten die Angaben zum Kontoinhaber, zu den Beteiligungsverhältnissen und zur geplanten Kontonutzung vor und stimmen den Ablauf mit unseren Kooperationspartnern ab. Die tatsächlichen Eigentums- und Zahlungsbeziehungen werden dabei korrekt angegeben.
Jetzt Geschäftskonto für Ihre OÜ eröffnen
Schreiben Sie uns, ob Ihre OÜ bereits registriert ist, welche Tätigkeit sie ausübt und in welchen Ländern ihre Kunden sitzen. Falls bereits eine Kontoanfrage abgelehnt wurde, senden Sie uns auch die dazugehörige Mitteilung.
Telefon: (03301) 50 18 745
E-Mail: oranienburg@re-hartmann.de
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