Kontoeröffnung im Ausland mit Garantie
Sie suchen eine Kontoeröffnung im Ausland mit Garantie? Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner prüft zunächst Ihre Unterlagen und den gewünschten Kontotyp. Nach positiver Vorprüfung garantieren wir die Eröffnung des vereinbarten Kontos. Die Voraussetzungen und der genaue Umfang unserer Zusage werden vor Ihrer Beauftragung schriftlich festgehalten.
Wir begleiten Kontoeröffnungen für Auslandsgesellschaften und für im Ausland ansässige Gesellschafter. Dabei klären wir zuerst, wer rechtlich Kontoinhaber werden soll.
Für wen kann ein Konto eröffnet werden?
Konto der Gesellschaft: Das Konto wird auf den Namen der ausländischen Gesellschaft eröffnet. Es dient ihrem eigenen Zahlungsverkehr, etwa dem Empfang von Kundenzahlungen und der Begleichung betrieblicher Ausgaben.
Konto des Gesellschafters: Das Konto wird auf den Namen einer natürlichen Person eröffnet. Der Gesellschafter ist persönlich Kontoinhaber. Dieses Konto ist nicht zugleich ein Geschäftskonto der Gesellschaft.
Wir prüfen mit Ihnen, welche Variante Sie benötigen. Wenn beide Konten gewünscht sind, werden Kontozweck und Unterlagen für jede Eröffnung gesondert festgelegt.
Wann gilt unsere Garantie?
Die Garantie setzt eine positive Vorprüfung voraus. Wir klären vorab die Identität der Beteiligten, die Gesellschafts- und Beteiligungsverhältnisse, den vorgesehenen Kontozweck und die vorhandenen Nachweise.
Erst danach legen wir mit Ihnen schriftlich fest, welche Kontoart eröffnet wird und welche Voraussetzungen für unsere Garantie gelten. So wissen Sie vor der Beauftragung, worauf sich unsere Zusage konkret bezieht.
Welche Unterlagen sollten Sie vorbereiten?
Bei einer Gesellschaft benötigen wir regelmäßig Angaben zur Registrierung, zur Vertretung, zu Gesellschaftern und wirtschaftlich Berechtigten sowie zum Geschäftsmodell. Bei einem Konto für einen Gesellschafter stehen dessen persönliche Angaben und der beabsichtigte Kontozweck im Vordergrund.
Je nach Fall können außerdem Nachweise zu geplanten Zahlungen und zur Herkunft der Mittel erforderlich sein. Wir teilen Ihnen nach der ersten Prüfung mit, welche Unterlagen für Ihren Antrag noch fehlen.
In welchen Ländern unterstützen wir Sie?
Wir bearbeiten Anfragen zu Gesellschaften und Gesellschaftern mit Bezug zu Tschechien, Estland, Zypern und Lettland. Wo das Konto für Ihren Fall eröffnet wird und welche Funktionen es haben muss, klären wir in der Vorprüfung. Ein Konto muss nicht in jedem Fall im selben Land geführt werden, in dem die Gesellschaft registriert ist; für estnische OÜ erläutern dies auch die estnischen Behörden.
Weitere Kontoeröffnungen für Privatpersonen und Unternehmen
Neben Geschäftskonten für lettische SIA begleiten wir über unsere Kooperationspartner auch die Eröffnung von Privat- und Unternehmenskonten in Rumänien, Hongkong, dem Vereinigten Königreich, Spanien und Portugal.
Wir klären mit Ihnen, wer Kontoinhaber werden soll, wofür das Konto benötigt wird und welche Unterlagen für die Anfrage erforderlich sind. Bei Unternehmenskonten bereiten wir zusätzlich die Angaben zur Gesellschaft, zu den Gesellschaftern und zum geplanten Zahlungsverkehr vor.
So läuft die Kontoeröffnung ab
1. Sie schildern Ihren Bedarf.
Wer soll Kontoinhaber werden: die Gesellschaft oder der Gesellschafter? Wofür wird das Konto gebraucht?
2. Wir prüfen Ihre Unterlagen.
Wir klären die Kontostruktur, Beteiligungsverhältnisse und die für den Antrag benötigten Nachweise.
3. Wir vereinbaren die Garantie schriftlich.
Nach positiver Vorprüfung halten wir den erfassten Kontotyp und die Voraussetzungen unserer Zusage fest.
4. Wir begleiten die Eröffnung.
Wir bereiten die Kontoanfrage vor und unterstützen Sie bei den weiteren Schritten bis zur vereinbarten Eröffnung.
Jetzt garantierte Kontoeröffnung anfragen
Schreiben Sie uns, in welchem Land Ihre Gesellschaft registriert ist, wer Kontoinhaber werden soll und wofür das Konto benötigt wird. Falls die Gesellschaft bereits besteht, senden Sie uns den Registerauszug. Wir prüfen zunächst, ob Ihr Fall die Voraussetzungen für unsere garantierte Kontoeröffnung erfüllt.
Telefon: (03301) 50 18 745
E-Mail: oranienburg@re-hartmann.de
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