Bankkonto für ein Offshore-Unternehmen oder einen ausländischen Gesellschafter eröffnen
Sie haben eine Gesellschaft in Tschechien, Polen, Estland oder Lettland gegründet oder planen die Gründung? Wir unterstützen Sie bei der Eröffnung eines Kontos auf den Namen der Gesellschaft oder auf den Namen des dort ansässigen Gesellschafters.
Welches Konto benötigt wird, hängt davon ab, wer die Zahlungen empfangen und über das Geld verfügen soll. Wir klären die Kontostruktur vor der Anfrage bei der Bank und bereiten die Angaben zu Gesellschaft, Gesellschaftern und Geschäftstätigkeit vor.
Geschäftskonto auf den Namen der Auslandsgesellschaft
Soll die Gesellschaft Rechnungen stellen, Kundenzahlungen empfangen und eigene Ausgaben bezahlen, kommt ein Geschäftskonto auf ihren Namen in Betracht. Dafür prüfen wir mit Ihnen insbesondere:
- die Registrierung und Vertretung der Gesellschaft,
- die Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigten,
- das Geschäftsmodell und die erwarteten Zahlungen,
- die Länder, aus denen Zahlungen eingehen oder in die Geld überwiesen wird.
Die Bank kann hierzu Unterlagen und Erläuterungen verlangen. Gerade bei einer grenzüberschreitenden Gesellschaft ist es hilfreich, wenn Beteiligung und Geschäftstätigkeit von Anfang an nachvollziehbar dokumentiert sind. Banken müssen Eigentums- und Kontrollverhältnisse ihrer Unternehmenskunden prüfen.
Konto auf den Namen des ausländischen Gesellschafters
Wir unterstützen auch bei der Eröffnung eines Kontos auf den Namen des in Tschechien, Polen, Estland oder Lettland ansässigen Gesellschafters. Dabei ist der Gesellschafter persönlich Kontoinhaber. Vor der Antragstellung klären wir, welchen Zweck dieses Konto erfüllen soll und welche Zahlungen darüber vorgesehen sind.
Ein persönliches Konto des Gesellschafters ist kein Konto der Gesellschaft. Gesellschaftliche Einnahmen und Ausgaben sollten daher nicht allein deshalb über dieses Konto laufen, weil der Gesellschafter Zugriff darauf hat. Zahlungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter brauchen einen nachvollziehbaren Rechtsgrund und eine passende Dokumentation.
Welche Länder begleiten wir?
| Land | Mögliche Kontoanfrage |
|---|---|
| Tschechien | Konto der tschechischen Gesellschaft oder Konto eines dort ansässigen Gesellschafters |
| Polen | Konto der polnischen Gesellschaft oder Konto eines dort ansässigen Gesellschafters |
| Estland | Konto der estnischen Gesellschaft oder Konto eines dort ansässigen Gesellschafters |
| Lettland | Konto der lettischen Gesellschaft oder Konto eines dort ansässigen Gesellschafters |
Ob eine Bank vor Ort, ein anderes Institut im Europäischen Wirtschaftsraum oder ein geeigneter Zahlungsdienstleister infrage kommt, hängt vom Geschäftsmodell und den Anforderungen des Anbieters ab. Eine estnische e-Residency allein verschafft beispielsweise keinen Anspruch auf ein Privat- oder Geschäftskonto.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bank, Land und Kontoinhaber. Häufig werden Angaben und Nachweise zu folgenden Punkten benötigt:
- Identität und Wohnsitz des Kontoinhabers beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen,
- Gesellschaftsgründung und Registereintrag,
- Gesellschaftern und wirtschaftlich Berechtigten,
- Herkunft der Mittel und vorgesehenem Zahlungsverkehr,
- Geschäftstätigkeit, Vertragspartnern und Verbindung zum betreffenden Land.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen bereits vorhanden sind und welche Fragen vor einer Kontoanfrage geklärt werden sollten. Die Bank kann zusätzliche Nachweise verlangen und entscheidet selbst über die Eröffnung. Kann sie erforderliche Prüfungen nicht durchführen, darf sie die Geschäftsbeziehung unter Umständen nicht begründen.
Garantierte Kontoeröffnung
Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen garantieren wir die Eröffnung des vereinbarten Kontos – entweder auf den Namen der Auslandsgesellschaft oder auf den Namen des ausländischen Gesellschafters.
Wir klären vorab die Kontoinhaberschaft, den vorgesehenen Zahlungsverkehr und die erforderlichen Nachweise. Anschließend übernehmen wir die Vorbereitung und begleiten die Kontoeröffnung. Welche Kontoart und welche Voraussetzungen von unserer Garantie erfasst sind, halten wir vor der Beauftragung schriftlich fest.
So unterstützen wir Sie
1. Kontozweck klären
Wir besprechen, ob das Konto für die Gesellschaft oder persönlich für den ausländischen Gesellschafter benötigt wird.
2. Beteiligung und Zahlungswege prüfen
Wir sehen uns an, wer wirtschaftlich berechtigt ist, wer über das Konto verfügen soll und welche Zahlungen geplant sind.
3. Unterlagen vorbereiten
Wir helfen, Registerdokumente, Identitätsnachweise und Angaben zum Geschäftsmodell für die Kontoanfrage zusammenzustellen.
4. Kontoeröffnung begleiten
Wir unterstützen bei Rückfragen und der Kommunikation im Antragsverfahren. Über Annahme und Konditionen entscheidet das jeweilige Institut.
Jetzt Kontoeröffnung prüfen lassen
Benötigen Sie ein Konto für eine Gesellschaft oder für einen Gesellschafter in Tschechien, Polen, Estland oder Lettland? Teilen Sie uns das Land, den vorgesehenen Kontoinhaber und den Zweck der Zahlungen mit. Falls die Gesellschaft bereits gegründet wurde, nennen Sie uns auch deren Rechtsform.
Telefon: (03301) 50 18 745
E-Mail: oranienburg@re-hartmann.de
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