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Vorratsgesellschaft mit Geschäftskonto kaufen

Sie möchten eine bereits gegründete Gesellschaft mit bestehendem Geschäftskonto übernehmen? Wir informieren Sie über verfügbare Unternehmen und begleiten die Prüfung, den Erwerb und die Abstimmung mit unseren Kooperationspartnern.

Eine bestehende Gesellschaft kann den Einstieg erleichtern: Die Gründung ist bereits erfolgt, und bei manchen Angeboten wurde auch ein Geschäftskonto eröffnet. Entscheidend ist jedoch, welche Gesellschaft Sie konkret erwerben, was zu ihrem bisherigen Verlauf bekannt ist und unter welchen Voraussetzungen das Konto nach dem Gesellschafterwechsel weitergeführt werden kann.

 

Welche Gesellschaften stehen zum Kauf?

Unser Angebot kann bereits registrierte Gesellschaften und bestehende Unternehmen umfassen. Je nach Verfügbarkeit kommen Gesellschaften in unterschiedlichen Ländern und Rechtsformen infrage. Einige verfügen bereits über ein Geschäftskonto; bei anderen wird die Kontoeröffnung im Rahmen der Übernahme vorbereitet.

Wir erläutern Ihnen zu jedem konkreten Angebot die verfügbaren Angaben: Sitz, Rechtsform, Gründungsdatum, bisherige Tätigkeit, Gesellschafterstruktur und Stand der Bankverbindung. Eine Liste verfügbarer Gesellschaften und Preise erhalten Sie auf Anfrage, da sich das Angebot ändern kann.

 

Vorratsgesellschaft oder bereits tätiges Unternehmen?

Eine Vorratsgesellschaft wurde gegründet, ohne bislang einen regulären Geschäftsbetrieb aufzunehmen. Ein bestehendes Unternehmen kann dagegen bereits Verträge geschlossen, Umsätze erzielt oder Verpflichtungen übernommen haben.

Dieser Unterschied ist beim Kauf wesentlich. Bei einem bereits tätigen Unternehmen prüfen wir insbesondere, welche Verträge, Forderungen, Verbindlichkeiten und steuerlichen Unterlagen vorliegen. Auch bei einer bislang nicht tätigen Gesellschaft sollten Gründungsunterlagen, Registerstand, Jahresabschlüsse und bisherige Kontobewegungen nachvollziehbar sein.

 

Was bedeutet „inklusive Geschäftskonto“?

Bei entsprechend gekennzeichneten Angeboten besteht bereits ein Konto auf den Namen der Gesellschaft. Das Konto gehört der Gesellschaft; es wird nicht als separates Konto an den Käufer übertragen. Mit dem Wechsel der Gesellschafter oder der Geschäftsführung müssen die Angaben bei der Bank aktualisiert werden.

Dabei können neue Identitätsunterlagen, Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten und eine Beschreibung der künftigen Geschäftstätigkeit erforderlich sein. Wir stimmen diesen Schritt mit unseren Kooperationspartnern ab. Ob und zu welchen Bedingungen die Bank die Geschäftsbeziehung nach der Übernahme fortführt, wird für das konkrete Angebot vor dem Kauf geklärt.

 

Was prüfen wir vor dem Kauf?

Wir sichten die verfügbaren Gesellschafts- und Registerunterlagen und besprechen mit Ihnen insbesondere:

  • Wer verkauft die Gesellschaft und wer darf sie vertreten?

  • Ist das Stammkapital eingezahlt und wie ist es dokumentiert?

  • Hat die Gesellschaft bereits Geschäfte geführt oder Verpflichtungen übernommen?

  • Welche Jahresabschlüsse, Steuerunterlagen und Kontoauszüge liegen vor?

  • Bestehen Verträge, offene Forderungen oder Verbindlichkeiten?

  • Welche Personen sollen nach dem Kauf Gesellschafter, Geschäftsführer und Kontobevollmächtigte sein?

  • Passt das bestehende Geschäftskonto zur geplanten Tätigkeit und zum erwarteten Zahlungsverkehr?

Welche weiteren Schritte erforderlich sind, hängt vom Sitz und von der Rechtsform der Gesellschaft ab. Kaufvertrag, Registeränderungen und steuerliche Fragen stimmen wir für den jeweiligen Fall mit den zuständigen Fachleuten und Stellen ab.

 

Wie läuft die Übernahme ab?

1. Bedarf besprechen: Sie nennen uns das gewünschte Land, die Geschäftstätigkeit und ob ein bereits bestehendes Geschäftskonto erforderlich ist.

2. Angebot auswählen: Wir stellen Ihnen passende, aktuell verfügbare Gesellschaften mit den wesentlichen Eckdaten vor.

3. Unterlagen prüfen: Vor einer Entscheidung klären wir die bisherige Tätigkeit, bekannte Verpflichtungen und die Bedingungen für die Kontofortführung.

4. Übernahme vorbereiten: Die erforderlichen Verträge, Erklärungen und Änderungen bei Register und Bank werden für die betreffende Rechtsordnung vorbereitet.

5. Übergabe begleiten: Nach Abschluss der Übernahme unterstützen wir bei der Aktualisierung der Bankangaben und der Übergabe der verfügbaren Gesellschaftsunterlagen.

 

Kann ich mit dem bestehenden Konto sofort Zahlungen ausführen?

Das hängt vom Stand der Übernahme und von den Freigaben der Bank ab. Ein bereits eröffnetes Konto bedeutet nicht automatisch, dass neue Gesellschafter oder Geschäftsführer sofort darüber verfügen können. Wir klären deshalb vorab, wann die Bank die neuen handelnden Personen prüft und ab wann das Konto für die geplante Tätigkeit nutzbar ist.

 

Jetzt verfügbare Gesellschaften anfragen

Schreiben Sie uns, in welchem Land Sie eine Gesellschaft benötigen, welche Tätigkeit Sie planen und ob ein bereits eröffnetes Geschäftskonto Voraussetzung ist. Wir informieren Sie über passende Angebote und die Unterlagen, die Sie vor einer Kaufentscheidung einsehen können.

Telefon: (03301) 50 18 745
E-Mail: oranienburg@re-hartmann.de
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