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10 Jahre nach dem Führerscheinentzug: Ist die alte MPU noch relevant?

„Mein Führerschein ist seit über zehn Jahren weg. Warum verlangt die Führerscheinstelle jetzt noch eine MPU?“ Mit dieser Frage wenden sich regelmäßig Menschen an unsere Kanzlei. Manche stellen sogar erst 15 oder 20 Jahre nach dem Entzug einen Antrag auf Neuerteilung – und erfahren dann, dass die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordert.

Gerade bei einem früheren Entzug wegen Alkohol oder Drogen ist die Enttäuschung groß. Die Antwort hängt jedoch nicht allein davon ab, wie viele Jahre seit der Tat vergangen sind.

Verjährt eine MPU nach zehn Jahren?

Eine pauschale Regel „Nach zehn Jahren ist die MPU erledigt“ gibt es nicht. Entscheidend ist, welche Tatsachen die Führerscheinstelle für ihre Anordnung heranzieht und ob sie diese noch verwerten darf.

Die Neuerteilung ist ein neues Verwaltungsverfahren. Die Behörde prüft dabei die Fahreignung. Für frühere Entscheidungen gibt es zugleich gesetzliche Tilgungsfristen im Fahreignungsregister. Eine alte Tat darf nicht unbegrenzt allein deshalb berücksichtigt werden, weil sie noch in einer früheren Akte erwähnt wird.

Warum aus zehn Jahren häufig bis zu 15 Jahre werden

Für bestimmte Entscheidungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis beträgt die Tilgungsfrist nach § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zehn Jahre. Bei einer Entziehung wegen mangelnder Eignung beginnt diese Frist jedoch nicht immer sofort: Nach § 29 Abs. 5 StVG beginnt sie erst mit der Erteilung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, spätestens aber fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung.

Ein vereinfachtes Beispiel: Eine Fahrerlaubnis wird 2013 wegen mangelnder Eignung entzogen. Es erfolgt keine Neuerteilung. Dann kann die zehnjährige Tilgungsfrist erst 2018 beginnen. Im Jahr 2026 liegt der Entzug zwar 13 Jahre zurück; die maßgebliche Eintragung muss deshalb aber noch nicht tilgungsreif sein.

Das erklärt, warum eine MPU-Forderung auch deutlich mehr als zehn Jahre nach dem Führerscheinentzug rechtlich möglich sein kann. Es bedeutet nicht, dass jede alte MPU-Anordnung automatisch bis zum Ablauf von 15 Jahren gültig bleibt.

Was gilt nach 15 oder 20 Jahren?

Auch dann kommt es auf die genaue Aktenlage an. Zu prüfen sind insbesondere das Datum und die Art der Entziehungsentscheidung, der Beginn der Tilgungsfrist, mögliche spätere Maßnahmen sowie neue Tatsachen, die unabhängig vom alten Vorfall Fahreignungszweifel begründen könnten.

Ist eine Eintragung gelöscht, sieht § 29 Abs. 7 StVG grundsätzlich ein Verwertungsverbot vor. Das Gesetz enthält allerdings näher geregelte Ausnahmen für bestimmte noch gespeicherte Maßnahmen. Die bloße Erinnerung der Behörde an einen alten Vorfall ersetzt keine Prüfung der Verwertbarkeit.

Wer nach 20 Jahren eine MPU-Anordnung erhält, sollte deshalb weder vorschnell annehmen, sie sei rechtmäßig, noch darauf vertrauen, sie müsse schon wegen des Zeitablaufs falsch sein.

Warum Alkohol- und Drogenfälle besonders häufig betroffen sind

Bei einer Neuerteilung gelten grundsätzlich die Vorschriften für die Ersterteilung; eine MPU kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin angeordnet werden. Das ergibt sich aus § 20 FeV.

Für Alkoholproblematiken nennt § 13 FeV besondere Gründe für ein medizinisch-psychologisches Gutachten, etwa bestimmte frühere Alkoholfahrten oder eine Entziehung aus den dort genannten Gründen. Bei Betäubungsmitteln und bestimmten anderen Stoffen ist § 14 FeV relevant.

Auch hier bleibt die entscheidende Frage: Auf welche noch verwertbaren Tatsachen stützt die Behörde die aktuelle MPU-Forderung? Nicht jede Forderung ist allein deshalb richtig, weil früher einmal Alkohol oder Drogen im Spiel waren.

Was bedeutet das für einen EU-Führerschein?

Manche Betroffene erwägen statt der deutschen Neuerteilung den Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Für eine solche Fahrerlaubnis gilt grundsätzlich die gegenseitige Anerkennung. Ob sie später in Deutschland genutzt werden darf, hängt aber unter anderem von einer möglichen Sperrmaßnahme, dem ordentlichen Wohnsitz beim Erwerb und den Umständen der tatsächlichen Neuerteilung ab. Die Ausnahmen regelt § 28 FeV.

Ein EU-Führerschein sollte daher nicht als pauschale Antwort auf eine alte MPU-Forderung verstanden werden. Sinnvoll ist zunächst die Prüfung, ob die deutsche Behörde die MPU heute überhaupt noch auf die früheren Vorgänge stützen darf.

Was sollten Sie vor einer Neuerteilung prüfen lassen?

Wenn der Führerscheinentzug lange zurückliegt, sind vor allem folgende Unterlagen wichtig: die damalige Entziehungsentscheidung, der aktuelle Auszug aus dem Fahreignungsregister, die neue MPU-Anordnung und – soweit vorhanden – frühere Bescheide über Versagung oder Verzicht.

Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner prüft, welche Einträge und Tatsachen die Führerscheinstelle noch verwerten darf und welche Möglichkeiten bei der Neuerteilung oder einer EU-Fahrerlaubnis bestehen. Schildern Sie uns Ihren Fall – auch dann, wenn der Entzug bereits 15 oder 20 Jahre zurückliegt.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Tilgungsbeginn und Verwertbarkeit müssen anhand der konkreten Entscheidungen und Registereinträge berechnet werden.

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