Die gelegentliche Einnahme von Cannabis und die Konsequenzen für den Führerschein werden immer häufiger Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wann wird entzogen, wann nicht? Trotz gelegentlicher Einnahme von Cannabis liegt nach Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung Kraftfahreignung vor, wenn der Konsum und das Fahren getrennt werden können. Nach § 14 Abs. 1 Satz 3...