PayPal Zahlung bei Autokauf

Die PayPal Zahlung bei einem Autokauf wird häufiger. Denn immer mehr Geschäfte werden über das Internet vermittelt und abgeschlossen. Dies gilt auch für Pkw-Käufe.

Im Kaufrecht ist sodann häufig die Frage von Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt die Kaufpreisforderung denn nun erloschen ist. „Wenn das Geld da ist“, sollte man vom gesunden Menschenverstand her sagen. Und das stimmt auch.

Was aber ist bei einer Zahlung per PayPal? Der BGH hat sich in zwei Urteilen (A.Z. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16) am 22.11.17 mit der Situation auseinandergesetzt, dass das Geld vom Konto des Verkäufers aufgrund eines „Käuferschutz-Antrages“ wieder abgezogen wird. Mit einer interessanten Begründung hat der BGH entschieden, dass der Anspruch des Käufers auf Zahlung des Kaufpreises zwar erlischt, wenn der vom Käufer entrichtete Kaufpreis vereinbarungsgemäß dem PayPal-Konto gutgeschrieben wird. Die Kaufpreisforderung wird aber im Falle des Abziehens der Gelder wiederbegründet. Und zwar treffen die Kaufvertragsparteien mit der einverständlichen Verwendung des PayPal-Bezahlsystems gleichzeitig stillschweigend (!) die Vereinbarung, dass die betreffende Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet wird.

Eine im Ergebnis sicher nachvollziehbare Entscheidung. Was aber halten Sie von der Begründung des BGH? Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinung über unser Kontaktformular bei www.re-hartmann.de

Dann noch ein Hinweis zu der Kostenbelastung im Falle eines Rechtsstreites. Hier greift eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, sofern sie zum Zeitpunkt drei Monate vor Kauf abgeschlossen wurde! Und sofern es sich um ein Geschäft im privaten Bereich handelte. Dies bedeutet, dass rechtzeitig vor Tätigen eines privaten Autokaufs ggf. ein Vertrag abgeschlossen werden sollte, damit man auf der sicheren Seite ist. Lassen Sie sich nicht verwirren: auch Autokauf ist „Verkehrsrecht“ im Sinne der Rechtsschutzversicherung, obwohl es ja eigentlich in den Bereich des Vertragsrechts fällt. Die Vertragsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen sehen dies so vor, was vielen unbekannt ist.

Ich wünsche viel Erfolg und einen möglichst reibungslosen Autokauf!

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