Du gibst deinem Vermögensberater 100.000 € – und er kauft damit Bitcoin?

Du vertraust einem Vermögensberater Geld für eine bestimmte Anlage an. Später erfährst du, dass er es stattdessen in Kryptowährungen gesteckt hat. Ist das ein schlechtes Investment – oder eine Straftat?

Die 100.000 Euro im Titel sind ein Beispiel. Die Frage dahinter ist jedoch aktuell: Seit dem 18. September 2026 steht ein 68-jähriger Vermögensvermittler vor dem Landgericht Meiningen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gewerbsmäßigen Betrug in 241 Fällen vor. Nach der Anklage soll er Gelder von 27 Kunden anders verwendet haben als vereinbart; der behauptete Schaden beträgt rund 1,5 Millionen Euro. Laut einem Bericht des MDR soll er den Kunden unter anderem den Ankauf von Lebensversicherungen zugesagt, Geld aber auch in Kryptowährungen investiert, für Auszahlungen an andere Kunden und für seinen Lebensunterhalt verwendet haben. Über Schuld und Schadenshöhe entscheidet das Gericht.

Der Fall macht einen rechtlichen Unterschied deutlich: Ein Verlust ist nicht automatisch Betrug. Entscheidend ist auch, was mit dem Geld vereinbart war und was der Berater beim Einwerben des Geldes wusste und sagte.

Wann ist es nur ein Anlagerisiko?

Wer nach verständlicher Aufklärung eine riskante Anlage beauftragt, kann Geld verlieren. Ein Kurssturz bei Bitcoin oder einer Aktie ist für sich genommen keine Straftat des Beraters.

Anders sieht die Ausgangslage aus, wenn ausdrücklich eine andere Verwendung vereinbart wurde. Soll das Geld beispielsweise in ein bestimmtes Produkt fließen, darf der Berater eine Investition in Kryptowährungen nicht einfach als dieselbe Anlage behandeln. Ob daraus eine zivilrechtliche Pflichtverletzung oder zusätzlich eine Straftat folgt, hängt von seiner konkreten Rolle, den Vereinbarungen und dem entstandenen Schaden ab.

Wann liegt Betrug vor?

Betrug nach § 263 StGB kommt in Betracht, wenn der Berater den Kunden schon bei dessen Entscheidung zur Zahlung über wesentliche Tatsachen täuscht. Ein Beispiel: Er behauptet, das Geld werde wie vereinbart angelegt, obwohl er bereits beabsichtigt, es für andere Zwecke zu verwenden. Zahlt der Kunde deshalb und entsteht ihm ein Vermögensschaden, können die Voraussetzungen eines Betrugs erfüllt sein. Erforderlich sind außerdem Vorsatz und die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Dass eine Anlage später scheitert oder Geld später zweckwidrig eingesetzt wird, beweist für sich allein noch nicht, was der Berater beim ursprünglichen Versprechen vorhatte. Gerade das muss im Strafverfahren aufgeklärt werden.

Wann kommt Untreue hinzu?

Untreue nach § 266 StGB setzt insbesondere voraus, dass jemand eine ihm übertragene Befugnis über fremdes Vermögen missbraucht oder eine Pflicht zur Betreuung fremder Vermögensinteressen verletzt und dadurch einen Vermögensnachteil verursacht.

Beispielsweise kann relevant sein, ob ein Vermögensverwalter eigenständig über Kundengelder verfügen durfte und dabei verbindliche Anlagegrenzen missachtet hat. Nicht jeder Anlagevermittler hat automatisch eine solche Vermögensbetreuungspflicht. Ob § 266 StGB einschlägig ist, lässt sich erst aus Vertrag und tatsächlicher Tätigkeit beurteilen.

Der Unterschied lässt sich knapp so beschreiben:

FrageWorauf es ankommt
Schlechte AnlageWar das Risiko bekannt und die Verwendung des Geldes vom Auftrag gedeckt?
BetrugWurde der Kunde bereits zu seiner Zahlung durch eine bewusste Täuschung gebracht?
UntreueWurde eine besondere Pflicht zum Umgang mit fremdem Vermögen verletzt und dadurch ein Nachteil verursacht?

Welche Unterlagen sind für Betroffene wichtig?

Wer befürchtet, dass sein Geld anders als vereinbart verwendet wurde, sollte Anlagevertrag, Beratungsprotokoll, Werbung, Nachrichten, Kontoauszüge und zugesagte Auszahlungsbedingungen sichern. Daraus lässt sich oft erst erkennen, was versprochen wurde, wer über das Geld verfügen durfte und wohin es tatsächlich floss.

Lassen Sie den Sachverhalt zeitnah rechtlich prüfen. Neben einem möglichen Strafverfahren können zivilrechtliche Ansprüche eine Rolle spielen; eine Strafanzeige allein führt nicht automatisch zur Rückzahlung. Schildern Sie der Kanzlei Dr. Hartmann & Partner Ihren Fall und fügen Sie die vorhandenen Unterlagen bei.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Im Meininger Verfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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