Jetzt auch per WhatsApp für Sie erreichbar!

Der Staat zahlt Steuern zurück, die nie gezahlt wurden – wie war das möglich?

Ein Steueranwalt muss zehn Jahre ins Gefängnis. Hinter der Strafe steht ein Geschäftsmodell, das eine einfache Frage aufwirft: Wie kann man sich vom Staat eine Steuer erstatten lassen, die man selbst nicht gezahlt hat?

Der frühere Steueranwalt Hanno Berger wurde in zwei Cum-Ex-Verfahren wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt. Im Mai 2026 setzte das Landgericht Bonn aus den zuvor verhängten Strafen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren fest. Das bedeutet nicht, dass die beiden Strafen einfach addiert wurden.

Was bedeutet „Cum-Ex“?

„Cum“ und „ex“ beschreiben vereinfacht, ob eine Aktie mit oder ohne Anspruch auf die nächste Dividende gehandelt wird. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um diesen Stichtag zwischen mehreren Beteiligten gehandelt. Die Abwicklung der Geschäfte ließ gegenüber dem Finanzamt den Eindruck entstehen, dass mehr Personen eine Erstattung der Kapitalertragsteuer beanspruchen könnten, als Steuer tatsächlich einbehalten worden war.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt das Problem: Wird eine Steuer einmal einbehalten, darf sie nicht aufgrund verschiedener Unterlagen mehrfach erstattet werden. Bei den strafrechtlich beurteilten Cum-Ex-Geschäften wurden sogar Erstattungen für Kapitalertragsteuer geltend gemacht, die tatsächlich nicht einbehalten worden war. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass dies den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen kann.

War das nur eine geschickte Steuergestaltung?

Komplizierte Aktiengeschäfte sind nicht schon deshalb strafbar, weil sie kompliziert sind. Die Grenze wird überschritten, wenn gegenüber dem Finanzamt ein nicht bestehender Anspruch auf Steueranrechnung oder Erstattung geltend gemacht wird. Maßgeblich sind die tatsächlichen Geschäfte, die abgegebenen Erklärungen und das Wissen der Beteiligten. Die Strafnorm ist § 370 der Abgabenordnung.

Bei Berger geht es nicht mehr um einen bloßen Verdacht: Die Verurteilungen wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung sind rechtskräftig. Die im Mai 2026 festgesetzten zehn Jahre fassen die Strafen aus den Verfahren in Bonn und Wiesbaden zusammen. Bei der Bildung einer Gesamtstrafe werden Freiheitsstrafen rechtlich zusammengeführt; ihre bloße Summe darf die Gesamtstrafe nach § 54 StGB nicht erreichen.

Ist der Cum-Ex-Komplex damit abgeschlossen?

Nein. Bergers Verurteilung betrifft seine strafrechtliche Verantwortung in den abgeurteilten Fällen. An der Aufarbeitung anderer Cum-Ex-Geschäfte und möglicher Beteiligter arbeiten die Ermittlungsbehörden weiter. Bei jedem Verfahren muss die Verantwortung der jeweiligen Personen gesondert geprüft werden.

Fazit: Der Kern von Cum-Ex war kein normaler Steuervorteil. In den strafrechtlich beurteilten Fällen wurden Erstattungen für Kapitalertragsteuer verlangt, die nicht in entsprechender Höhe einbehalten worden war. Bergers Gesamtfreiheitsstrafe zeigt, welche strafrechtlichen Folgen solche Geschäfte haben können.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information.

Diesen Beitrag teilen:

Email
Facebook
Twitter

Ähnliche Beiträge

Wochenlang schreibt Ihnen jemand aufmerksam, interessiert sich für Ihren Alltag und gewinnt Ihr Vertrauen. Dann kommt ein angeblicher Geheimtipp für eine Geldanlage. Was wie eine persönliche Beziehung beginnt, kann Teil...
Ein Kronzeuge hilft, Straftaten aufzuklären. Ist er damit vor weiteren Ermittlungen geschützt? Der Fall des Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck zeigt, warum diese Frage zwei unterschiedliche Verfahren betrifft. Kai-Uwe Steck kooperierte bei...
Andreas Scheuer steht wegen einer Aussage zur gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht. Der Vorwurf lautet: Er soll vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestages bewusst falsch ausgesagt haben. Aber ist jede unwahre Aussage...
Schildern Sie uns einfach Ihr Rechtsproblem hier (kostenlos):

Videos von Rechtsanwalt Dr. Hartmann