Andreas Scheuer steht wegen einer Aussage zur gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht. Der Vorwurf lautet: Er soll vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestages bewusst falsch ausgesagt haben. Aber ist jede unwahre Aussage im Bundestag strafbar?
Nein. Juristisch kommt es darauf an, in welcher Rolle und in welchem Verfahren jemand spricht. Eine politische Rede im Parlament ist etwas anderes als die Aussage eines Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss.

Worum geht es im Verfahren gegen Andreas Scheuer?
Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft dem früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und dem früheren Staatssekretär Gerhard Schulz vor, im Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben. Bei ihrer Befragung ging es um die Frage, ob Betreiber der geplanten Maut angeboten hatten, mit dem Vertragsabschluss bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu warten. Laut Anklage sollen die beiden angegeben haben, sich an ein solches Angebot nicht erinnern zu können – obwohl sie sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft tatsächlich daran erinnerten. Beide bestreiten den Vorwurf.
Der Prozess vor dem Landgericht Berlin hat begonnen. Ob eine strafbare Falschaussage vorliegt, muss das Gericht anhand der Beweise entscheiden. Die Anklage ist kein Schuldspruch.
Was macht ein Untersuchungsausschuss?
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss klärt einen bestimmten Vorgang auf. Dazu kann er Unterlagen auswerten und Zeugen befragen. Wer dort als Zeuge vernommen wird, wird vor der Aussage zur Wahrheit ermahnt und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt.
Das unterscheidet die Zeugenvernehmung von einer politischen Diskussion im Bundestag: Eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann unter die Strafvorschriften über falsche uneidliche Aussagen fallen. § 162 Abs. 2 StGB erstreckt diese Vorschriften ausdrücklich auf Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder.
Wann wird aus einer falschen Antwort eine Straftat?
Nach § 153 StGB ist eine falsche uneidliche Aussage strafbar. „Uneidlich“ bedeutet, dass kein Eid geleistet wurde. Ein Eid ist für diesen Tatbestand also nicht erforderlich. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Eine später als falsch erkannte Antwort beweist allerdings noch keine vorsätzliche Falschaussage. Menschen können sich irren, etwas vergessen oder eine Frage anders verstehen. Wer wahrheitsgemäß sagt „Daran erinnere ich mich nicht“, macht sich nicht allein deshalb strafbar, weil andere Zeugen den Vorgang anders schildern.
Die schwierige Frage im Verfahren gegen Scheuer lautet deshalb: Was wusste und erinnerte er zum Zeitpunkt seiner Aussage tatsächlich? Genau das ist zwischen Anklage und Verteidigung umstritten.
Gericht, Untersuchungsausschuss, Bundestagsrede: Wo liegt der Unterschied?
| Situation | Bedeutung für § 153 StGB |
|---|---|
| Zeugenaussage vor Gericht | Eine vorsätzlich falsche uneidliche Aussage kann nach § 153 StGB strafbar sein. |
| Zeugenaussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss | § 162 Abs. 2 StGB erstreckt die Strafbarkeit auf falsche Angaben in dieser Vernehmung. |
| Politische Rede oder Debatte im Bundestag | Die Strafbarkeit als falsche Zeugenaussage folgt daraus nicht automatisch: Die Person wird dort nicht schon durch das Reden zum Zeugen. |
Der Titel „Lügen vor dem Bundestag“ verkürzt also einen entscheidenden Punkt. Im Fall Scheuer geht es um den Vorwurf einer Falschaussage als Zeuge vor einem Bundestags-Untersuchungsausschuss.
Muss ein Zeuge jede Frage beantworten?
Zeugen haben Pflichten, aber auch Rechte. Im Untersuchungsausschuss dürfen sie nach § 22 Untersuchungsausschussgesetz die Antwort auf eine Frage verweigern, wenn sie sich oder bestimmte Angehörige dadurch der Gefahr eines gesetzlich geregelten Untersuchungsverfahrens aussetzen würden. Ein bestehendes Auskunftsverweigerungsrecht ist etwas anderes als eine unwahre Antwort.
Kann es tatsächlich zu einer Gefängnisstrafe kommen?
Ja, das ist rechtlich möglich. § 153 StGB sieht eine Freiheitsstrafe vor. Ob es im konkreten Fall zu einer Verurteilung kommt und welche Strafe dann angemessen wäre, steht jedoch erst nach der Beweisaufnahme fest. Aus dem gesetzlichen Strafrahmen lässt sich kein Ergebnis für das Verfahren gegen Andreas Scheuer ableiten.
Fazit: Wer als Zeuge vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss bewusst falsch aussagt, kann sich strafbar machen – auch ohne Eid. Ob Andreas Scheuer eine solche Aussage gemacht hat, ist Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens. Er weist den Vorwurf zurück.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Im Verfahren gegen Andreas Scheuer und Gerhard Schulz gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.