Hendrik Holt im offenen Vollzug: Warum durfte er das Gefängnis verlassen?

Zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt – und trotzdem darf er die Justizvollzugsanstalt verlassen? Der Fall Hendrik Holt hat eine Frage aufgeworfen, die viele Menschen beschäftigt: Wie kann ein Gefangener im offenen Vollzug Ausgang erhalten?

Holt kehrte am 25. August 2026 von einem genehmigten Ausgang nicht in die Berliner Justizvollzugsanstalt zurück. Nach einer mehrwöchigen Fahndung wurde er am 22. September in Dubai festgenommen; die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte die Festnahme am Folgetag. Ob und wann er nach Deutschland überstellt wird, war zunächst offen. Stand dieses Beitrags: 24. September 2026.

Der Vorfall wirft Fragen zur Risikobewertung im konkreten Fall auf. Um sie einzuordnen, muss man zunächst offenen Vollzug, Ausgang und Entlassung auseinanderhalten.

Was bedeutet offener Vollzug?

Auch im offenen Vollzug wird eine Freiheitsstrafe weiter vollstreckt. Die Gefangenen sind weiterhin einer Justizvollzugsanstalt zugeordnet und müssen deren Regeln einhalten. Der Unterschied zum geschlossenen Vollzug liegt vor allem in den geringeren baulichen und technischen Sicherungen gegen ein Entweichen.

Nach § 16 des Berliner Strafvollzugsgesetzes kommt eine Unterbringung im offenen Vollzug in Betracht, wenn Gefangene dessen besonderen Anforderungen genügen. Insbesondere darf nicht zu befürchten sein, dass sie sich der Strafvollstreckung entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzugs für Straftaten missbrauchen. Die Entscheidung betrifft die Eignung der einzelnen Person, nicht allein die Länge der verhängten Strafe.

Warum können Gefangene die Anstalt verlassen?

Das Berliner Recht kennt verschiedene Vollzugslockerungen. Dazu zählen beispielsweise ein begleiteter Ausgang, ein unbegleiteter Ausgang und der Freigang, also eine regelmäßige Beschäftigung außerhalb der Anstalt. Ein genehmigter Ausgang ist zeitlich begrenzt; danach muss der Gefangene zurückkehren. Durch die Lockerung wird die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht unterbrochen.

Eine Unterbringung im offenen Vollzug bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jemand jederzeit und ohne Bedingungen gehen darf. Über Lockerungen wird gesondert entschieden. Nach § 42 des Berliner Strafvollzugsgesetzes müssen sie dem Vollzugsziel dienen. Außerdem muss es verantwortbar sein zu erproben, dass der Gefangene weder flieht noch die Lockerung für neue Straftaten nutzt.

Wozu dient das?

Eine Freiheitsstrafe soll auch darauf vorbereiten, nach der Entlassung ohne neue Straftaten zu leben. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass der Strafvollzug auf Resozialisierung ausgerichtet ist. Dazu können Arbeit, stabile soziale Kontakte und eine schrittweise Vorbereitung auf das Leben außerhalb der Anstalt gehören.

Gerade bei längeren Haftstrafen können Lockerungen helfen, den Anschluss an das Leben außerhalb des Gefängnisses zu erhalten. Auch der Berliner Justizvollzug beschreibt sie als Teil der Eingliederungsvorbereitung. Das Ziel der Resozialisierung hebt die Pflicht zur Prüfung von Flucht- und Missbrauchsrisiken jedoch nicht auf.

Beweist Holts Flucht, dass die Entscheidung falsch war?

Die spätere Flucht allein beantwortet diese Frage nicht. Eine Lockerungsentscheidung beruht auf einer Prognose: Die Verantwortlichen müssen anhand der damals verfügbaren Informationen beurteilen, ob das Risiko vertretbar ist. Dass eine Prognose später nicht eintrifft, zeigt, dass sich ein Risiko verwirklicht hat. Ob Warnzeichen übersehen wurden oder die Entscheidung den rechtlichen Anforderungen nicht genügte, lässt sich nur anhand der konkreten Entscheidungsgrundlagen beurteilen.

Ebenso wenig erlaubt ein einzelner Fall den Schluss, dass der offene Vollzug insgesamt funktioniert oder insgesamt scheitert. Der Fall Holt gibt Anlass, die Auswahl, Prüfung und Kontrolle im Einzelfall genau anzusehen. Der rechtliche Maßstab bleibt dabei derselbe: Lockerungen sollen die Rückkehr in ein straffreies Leben vorbereiten, dürfen aber nur nach einer verantwortbaren Risikobewertung gewährt werden.

Dieser Beitrag erläutert die allgemeinen rechtlichen Regeln. Die Gründe für die Entscheidungen im Fall Holt lassen sich ohne Einsicht in die Vollzugsunterlagen nicht abschließend bewerten.

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