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Hendrik Holt und der Windkraftbetrug: Wann wird eine Geschäftslüge strafbar?

Ein Windparkprojekt klingt vielversprechend. Verträge und Genehmigungen scheinen vorzuliegen. Doch was, wenn die Unterlagen gefälscht und die Projekte erfunden sind?

Der Fall Hendrik Holt zeigt, wie aus überzeugenden Geschäftsunterlagen ein strafbarer Betrug werden kann. Das Landgericht Osnabrück verurteilte Holt 2022 wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit vorgetäuschten Windparkprojekten zu einer langjährigen Freiheitsstrafe. Eine SWR-Dokumentation griff den Fall 2026 erneut auf. Nach Darstellung des Senders gehörten zu dem System unter anderem gefälschte Unterschriften und Unterlagen, die Einverständnisse und Projektfortschritte belegen sollten.

Die juristisch interessante Frage reicht über diesen Fall hinaus: Wann ist eine Aussage im Geschäftsleben bloß übertrieben – und wann ist sie Betrug?

Eine schlechte Prognose ist noch kein Betrug

Geschäfte sind mit Risiken verbunden. Wer ein Projekt als aussichtsreich bezeichnet und später an Finanzierung, Genehmigung oder Widerstand vor Ort scheitert, macht sich dadurch nicht automatisch strafbar.

Anders liegt es, wenn jemand über überprüfbare Tatsachen täuscht. Zwischen „Wir erwarten eine Genehmigung“ und „Die Genehmigung liegt bereits vor“ besteht ein entscheidender Unterschied. Ist die angeblich vorhandene Genehmigung erfunden, betrifft die Aussage einen gegenwärtigen Umstand – keine Einschätzung der Zukunft.

Auch ein Versprechen über künftige Leistungen kann im Einzelfall eine Täuschung sein: etwa wenn der Versprechende schon bei Vertragsschluss weiß, dass er die zugesagte Leistung nicht erbringen will. Ob das so war, muss anhand der Beweise festgestellt werden. Allein das spätere Scheitern genügt dafür nicht.

Was muss für strafbaren Betrug vorliegen?

Für einen vollendeten Betrug nach § 263 StGB müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen:

  1. Täuschung: Jemand behauptet oder vermittelt eine falsche Tatsache, etwa dass bestimmte Verträge oder Genehmigungen existieren.
  2. Irrtum: Die andere Seite glaubt diese Darstellung.
  3. Vermögensverfügung: Aufgrund des Irrtums zahlt sie beispielsweise Geld oder geht eine wirtschaftlich nachteilige Verpflichtung ein.
  4. Vermögensschaden: Ihr Vermögen steht danach wirtschaftlich schlechter da.
  5. Vorsatz und Bereicherungsabsicht: Der Handelnde kennt die maßgeblichen Umstände und will sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen.

Die Verbindung zwischen diesen Punkten ist wichtig. Eine falsche Behauptung allein macht noch keinen vollendeten Betrug. Sie muss die Vermögensentscheidung beeinflussen und zu einem Schaden führen. Auch der versuchte Betrug ist allerdings strafbar.

Welche Rolle spielen gefälschte Verträge?

Ein Dokument kann eine Täuschung besonders glaubhaft machen. Wer eine angebliche Zustimmung eines Grundstückseigentümers oder eine vermeintliche behördliche Genehmigung vorlegt, liefert dem Geschäftspartner scheinbar einen Beleg für den Stand des Projekts.

Daneben kann Urkundenfälschung nach § 267 StGB vorliegen – beispielsweise bei einer nachgemachten Unterschrift oder einer verfälschten echten Urkunde. Nicht jedes Schriftstück mit falschem Inhalt ist aber automatisch eine gefälschte Urkunde. Entscheidend ist unter anderem, ob es über seinen tatsächlichen Aussteller täuscht oder nachträglich verändert wurde.

Warum wiegt banden- und gewerbsmäßiger Betrug schwerer?

Das Strafrecht unterscheidet auch danach, wie ein Betrug begangen wird. „Gewerbsmäßig“ meint vereinfacht, dass jemand durch wiederholte Taten eine fortlaufende Einnahmequelle schaffen will. Eine „Bande“ setzt einen Zusammenschluss zur wiederholten Begehung bestimmter Straftaten voraus. Dass mehrere Menschen an einem Geschäft beteiligt sind, reicht dafür allein nicht aus.

Treffen bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Handeln bei einem Betrug zusammen, sieht § 263 Abs. 5 StGB einen erhöhten Strafrahmen vor. Die Einordnung hängt stets davon ab, was den Beteiligten konkret nachgewiesen wird.

Was zeigt der Fall Holt?

Bei komplexen Projekten entscheiden Investoren häufig auf Grundlage vieler einzelner Unterlagen: Verträge, Zustimmungen, Genehmigungen und Angaben zum Entwicklungsstand. Sind solche Grundlagen erfunden, kann der Schaden entstehen, weil Geld für einen Projektwert ausgegeben wird, den es in der behaupteten Form nicht gibt.

Die Grenze verläuft nicht zwischen einem erfolgreichen und einem gescheiterten Geschäft. Strafrechtlich entscheidend ist, ob bei der Vermögensentscheidung bewusst über wesentliche Tatsachen getäuscht wurde und dadurch ein Schaden entstand.

Wer einen Betrugsverdacht prüfen lassen möchte oder selbst mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert ist, sollte die Verträge, vorgelegten Nachweise, Zahlungsflüsse und die Kommunikation vor Vertragsschluss sichern. Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner kann die strafrechtliche Bedeutung dieser Unterlagen im Einzelfall prüfen. Schildern Sie uns Ihren Fall.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

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