Der tschechische EU-Führerschein ist verschwunden. Kann die deutsche Führerscheinstelle einfach eine neue Karte ausstellen?
Das hängt vor allem davon ab, wo Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben und ob Ihre ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland zum Fahren berechtigt. Der Verlust des Dokuments, ein Ersatzdokument und die Erteilung eines deutschen Führerscheins sind unterschiedliche Dinge.
Ist die Fahrerlaubnis mit der Karte verloren?
Nein. Der Führerschein ist das Dokument, mit dem eine Fahrerlaubnis nachgewiesen wird. Geht die Karte verloren, verschwindet die Fahrerlaubnis dadurch nicht automatisch. Sie brauchen aber ein neues gültiges Dokument, um sie beim Fahren nachweisen zu können.
Nach § 4 Abs. 2 FeV ist ein gültiger Führerschein beim Fahren mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen. Ein Foto der Karte auf dem Smartphone ersetzt ihn nicht. § 25 Abs. 4 FeV sieht zudem vor, dass der Verlust unverzüglich angezeigt und ein Ersatzdokument beantragt wird, sofern nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet wird.
Wer ist zuständig: Tschechien oder Deutschland?
Maßgeblich ist Ihr tatsächlicher ordentlicher Wohnsitz.
Liegt er weiterhin in Tschechien, ist grundsätzlich die dort zuständige Stelle der richtige Ansprechpartner für ein neues tschechisches Führerscheindokument. Der Umstand, dass die Karte während eines Aufenthalts in Deutschland verloren ging, verlegt Ihren Wohnsitz nicht nach Deutschland.
Liegt Ihr ordentlicher Wohnsitz inzwischen in Deutschland, können Sie sich an Ihre deutsche Fahrerlaubnisbehörde wenden. Dabei erhalten Sie nicht einfach eine zweite tschechische Karte aus deutscher Hand. Nach Prüfung kann stattdessen ein deutscher Führerschein auf Grundlage der EU-Fahrerlaubnis ausgestellt werden. Die Regeln für die Erteilung an Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis stehen in § 30 FeV. Auch die EU informiert darüber, dass bei Verlust nach einem Umzug ein Umtausch im neuen Wohnsitzland erforderlich sein kann.
Eine bloße Anmeldung an einer Adresse beantwortet die Wohnsitzfrage nicht immer. Entscheidend sind die tatsächlichen Lebensverhältnisse.
Warum stellt die Behörde nicht sofort eine neue Karte aus?
Der verlorene Führerschein kann nicht mehr vorgelegt werden. Die Behörde muss deshalb feststellen, welche Fahrerlaubnis besteht, welche Klassen erfasst sind und welchen Status sie hat. Dazu kann sie Auskünfte aus deutschen und ausländischen Registern einholen. § 25 Abs. 4 FeV sieht solche Prüfungen ausdrücklich vor.
Hilfreich sind daher vorhandene Unterlagen wie eine Kopie oder ein Foto des verlorenen Führerscheins, Angaben zur ausstellenden Behörde und Unterlagen zum Fahrerlaubniserwerb. Diese Unterlagen erleichtern die Zuordnung; sie ersetzen die Prüfung durch die Behörde nicht.
Was gilt nach einem früheren Führerscheinentzug in Deutschland?
Hier sollte der Antrag besonders sorgfältig vorbereitet werden. Der Verlust schafft keine neue Fahrberechtigung, und die Ausstellung eines deutschen Dokuments setzt voraus, dass die EU-Fahrerlaubnis im konkreten Fall als Grundlage dienen kann.
Bei einer früheren deutschen Entziehung, Sperrfrist oder Zweifeln am damaligen Wohnsitz in Tschechien kann die Behörde prüfen, ob die Fahrerlaubnis in Deutschland zum Fahren berechtigt. Die maßgeblichen Ausnahmen vom Anerkennungsgrundsatz stehen in § 28 FeV. Eine Registrierung des Führerscheins in Tschechien beantwortet diese Frage nicht in jedem Fall abschließend.
Darf ich während der Bearbeitung fahren?
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine Verlustanzeige, ein Foto der alten Karte oder ein bloßer Antrag als Führerschein genügt. Fragen Sie die zuständige Behörde ausdrücklich, ob sie ein vorläufiges Dokument ausstellen kann und wo dieses gilt. Die EU weist darauf hin, dass vorläufige Dokumente nicht in jedem Mitgliedstaat anerkannt werden.
Fazit
Ein verlorener tschechischer EU-Führerschein bedeutet nicht automatisch den Verlust der Fahrerlaubnis. Ein neues Dokument gibt es dennoch erst nach den dafür vorgesehenen Schritten. Bei Wohnsitz in Tschechien ist grundsätzlich die tschechische Stelle zuständig; bei ordentlichem Wohnsitz in Deutschland kommt nach Prüfung ein deutscher Führerschein auf Grundlage der EU-Fahrerlaubnis in Betracht.
Sie haben Ihren tschechischen Führerschein verloren und sind unsicher, welche Behörde zuständig ist oder ob eine frühere deutsche Entscheidung Probleme bereitet? Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner prüft Ihre Unterlagen und den passenden Weg zum neuen Dokument. Schildern Sie uns Ihren Fall.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Zuständigkeit und Ausstellung hängen insbesondere vom tatsächlichen Wohnsitz und vom Status der Fahrerlaubnis ab.