„Karlsruhe hat das Gesetz gekippt.“ Diese Formulierung hört man oft. Doch was kann das Bundesverfassungsgericht tatsächlich entscheiden? Und was geschieht, wenn jemand eine Verfassungsbeschwerde einlegt?
Das Gericht wacht darüber, dass staatliches Handeln das Grundgesetz einhält. Es kann Gesetze und Gerichtsentscheidungen prüfen – es entscheidet aber nur in einem dafür vorgesehenen Verfahren über einen konkreten rechtlichen Streit.

Kann das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz „abschaffen“?
Es kann ein Gesetz oder einzelne Vorschriften für nichtig erklären, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Bei einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz sieht § 95 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) diese Folge ausdrücklich vor.
„Abschaffen“ ist trotzdem ungenau. Das Gericht streicht ein Gesetz nicht aufgrund politischer Ablehnung. Es prüft, ob die Verfassung verletzt ist, und legt die Rechtsfolge in seiner Entscheidung fest.
Nicht jede festgestellte Verfassungswidrigkeit führt zudem dazu, dass eine Regel sofort nicht mehr angewendet werden darf. Das Gericht kann eine Vorschrift auch für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklären und dem Gesetzgeber Zeit für eine Neuregelung geben. Ob und unter welchen Bedingungen die bisherige Regel währenddessen weiter gilt, steht in der jeweiligen Entscheidung.
Was passiert nach einer Verfassungsbeschwerde?
Nach § 90 BVerfGG kann sich eine Person mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine behauptete Verletzung ihrer Grundrechte durch staatliche Gewalt wenden. Das kann beispielsweise ein Gesetz, eine behördliche Maßnahme oder eine Gerichtsentscheidung betreffen.
Der Ablauf lässt sich vereinfacht so beschreiben:
- Der übliche Rechtsweg wird grundsätzlich ausgeschöpft. Wer sich gegen eine Entscheidung wehren kann, muss normalerweise zunächst die dafür zuständigen Gerichte anrufen.
- Die Beschwerde wird begründet. Es muss dargelegt werden, welches Grundrecht durch welche staatliche Maßnahme verletzt sein soll.
- Das Bundesverfassungsgericht prüft die Annahme. Eine Verfassungsbeschwerde bedarf nach § 93a BVerfGG der Annahme zur Entscheidung.
- Bei einer erfolgreichen Beschwerde legt das Gericht die Folgen fest. Es kann etwa eine angegriffene Gerichtsentscheidung aufheben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverweisen.
Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde setzt die angegriffene Entscheidung nicht automatisch außer Kraft. Auch Fristen sind wichtig: § 93 BVerfGG sieht je nach Gegenstand der Beschwerde unterschiedliche Fristen vor.
Ist Karlsruhe die letzte Instanz für jeden Rechtsstreit?
Nein. Das Bundesverfassungsgericht prüft bei einer Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen. Es wiederholt nicht einfach eine vollständige Beweisaufnahme oder entscheidet jeden Streit über die Auslegung einfachen Rechts neu.
Ein verlorener Prozess reicht daher für sich genommen nicht aus. Entscheidend ist, ob der staatlichen Entscheidung ein verfassungsrechtlicher Fehler zugrunde liegt. Wird eine Gerichtsentscheidung deshalb aufgehoben, entscheidet häufig anschließend das zuständige Fachgericht erneut – unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Warum haben die Entscheidungen so großes Gewicht?
Nach § 31 BVerfGG binden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsorgane von Bund und Ländern sowie Gerichte und Behörden. Entscheidungen über die Gültigkeit eines Gesetzes können darüber hinaus Gesetzeskraft haben.
Darum kann ein einzelnes Verfahren Folgen weit über den ursprünglichen Fall hinaus haben. Zugleich bleibt die Gesetzgebung Aufgabe des Parlaments: Wenn eine Regel neu gefasst werden muss, hat der Gesetzgeber eine Lösung zu beschließen, die die Vorgaben des Grundgesetzes und der Gerichtsentscheidung einhält.
Fazit
Das Bundesverfassungsgericht hat weitreichende Befugnisse: Es kann Grundrechtsverletzungen feststellen, Gerichtsentscheidungen aufheben und Gesetze für nichtig oder mit dem Grundgesetz unvereinbar erklären. Seine Macht ist an konkrete Verfahren und das Grundgesetz gebunden.
Wer eine Verfassungsbeschwerde erwägt, sollte besonders den bisherigen Rechtsweg, die Beschwerdefrist und die behauptete Grundrechtsverletzung prüfen lassen. Kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner, wenn Sie eine staatliche Entscheidung rechtlich einordnen lassen möchten.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.