Die Führerscheinstelle verlangt eine MPU. Muss ich diese in Deutschland absolvieren – oder kann ich meine Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Land erwerben?
Die Antwort hängt davon ab, was in Deutschland bereits entschieden wurde. Eine offene MPU-Anordnung, eine entzogene Fahrerlaubnis und eine laufende Sperrfrist sind rechtlich unterschiedliche Situationen. Wer sie verwechselt, riskiert, später trotz ausländischem Führerschein in Deutschland nicht fahren zu dürfen.
1. Die MPU ist angeordnet – die Fahrerlaubnis besteht noch
Fordert die deutsche Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten an, ist die Fahrerlaubnis dadurch nicht automatisch entzogen. Wer noch Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis ist, darf grundsätzlich weiterfahren, solange keine andere wirksame Maßnahme dem entgegensteht.
Die MPU-Anordnung sollte dennoch ernst genommen werden. Wird ein rechtmäßig gefordertes Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, darf die Behörde bei ihrer Entscheidung auf fehlende Fahreignung schließen. Das kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die rechtlichen Voraussetzungen stehen in § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Einen zweiten Führerschein im EU-Ausland zu erwerben, während noch eine deutsche Fahrerlaubnis besteht, löst dieses Problem nicht. Für die Fahrberechtigung in Deutschland ist außerdem relevant, dass § 28 Abs. 4 Nr. 6 FeV den Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis während des Besitzes einer deutschen Fahrerlaubnis ausdrücklich als Ausnahme vom Nutzungsrecht in Deutschland nennt.
2. Die deutsche Fahrerlaubnis wurde bereits entzogen
Nach einer Entziehung dürfen Sie mit der bisherigen Fahrerlaubnis nicht mehr fahren. Bei einer später im EU-Ausland neu erteilten Fahrerlaubnis stellt sich eine andere Frage: Muss Deutschland diese anerkennen, obwohl hier zuvor eine MPU verlangt wurde?
Der Ausgangspunkt ist die gegenseitige Anerkennung von EU-Führerscheinen. Eine frühere MPU-Anordnung bedeutet deshalb nicht, dass eine später rechtmäßig erteilte EU-Fahrerlaubnis stets nur nach Vorlage eines deutschen MPU-Gutachtens genutzt werden darf. Entscheidend sind unter anderem der Zeitpunkt der Neuerteilung, eine mögliche Sperrfrist und der ordentliche Wohnsitz im Ausstellungsstaat.
Wichtig ist auch der Unterschied zwischen Neuerteilung und Verlängerung: Ein lediglich erneuertes Führerscheindokument belegt nicht zwangsläufig, dass die Fahreignung erneut geprüft wurde. Der Europäische Gerichtshof hat diese Unterscheidung ausdrücklich hervorgehoben.
3. Es läuft noch eine Sperrfrist
Eine Sperrfrist ist mehr als eine offene MPU-Frage. Entzieht ein Gericht die Fahrerlaubnis und ordnet eine Sperre an, darf für deren Dauer grundsätzlich keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Sperre kann nach § 69a Strafgesetzbuch auch dann angeordnet werden, wenn jemand zuvor keine Fahrerlaubnis hatte.
Wer während einer laufenden Sperrfrist im Ausland einen Führerschein erwirbt, kann daher nicht davon ausgehen, damit in Deutschland fahren zu dürfen. Das Erteilungsdatum ist hier entscheidend. Läuft die Sperrfrist später ab, macht das einen während der Sperre erworbenen Führerschein nicht ohne Weiteres zu einer nach Sperrfristende neu erteilten Fahrerlaubnis.
Ohne tatsächlichen Auslandswohnsitz geht es nicht
Auch nach Ablauf einer Sperrfrist kann man nicht allein für die Prüfung kurz ins Ausland reisen und anschließend eine sichere Anerkennung in Deutschland erwarten. Für den Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis gilt das Wohnsitzprinzip: Maßgeblich ist der ordentliche Wohnsitz im Ausstellungsstaat, der sich nach den tatsächlichen persönlichen und beruflichen Bindungen richtet. In diesem Zusammenhang ist häufig von der 185-Tage-Regel die Rede.
Ergibt sich ein Wohnsitzverstoß zum Zeitpunkt der Erteilung aus dem Führerschein oder aus unbestreitbaren Informationen des Ausstellungsstaates, kann die Fahrberechtigung in Deutschland nach § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV fehlen. Für Schüler und Studierende enthält die Vorschrift eine besondere Regelung.
Darf ich mit dem späteren EU-Führerschein in Deutschland fahren?
Eine pauschale Zusage wäre unseriös. Vor allem diese Fragen müssen geklärt werden:
- Besteht noch eine deutsche Fahrerlaubnis oder wurde sie bereits entzogen?
- Gibt es eine gerichtliche Sperrfrist, und wann endet sie?
- Wann wurde die ausländische Fahrerlaubnis neu erteilt?
- Wo lag zu diesem Zeitpunkt der ordentliche Wohnsitz?
- Wurde tatsächlich eine neue Fahrerlaubnis erteilt oder nur ein Führerscheindokument verlängert?
Unser Rat: Lassen Sie die deutschen Entscheidungen und die Voraussetzungen für einen Erwerb im EU-Ausland prüfen, bevor Sie sich dort anmelden oder mit einem später ausgestellten Führerschein in Deutschland fahren.
Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner berät Sie zu MPU-Anordnungen, Fahrerlaubnisentzug und der Anerkennung von EU-Führerscheinen. Schildern Sie uns Ihren Fall – insbesondere mit den Bescheiden der Führerscheinstelle, einer möglichen Gerichtsentscheidung und den Daten zu Entziehung und Sperrfrist.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Ob eine EU-Fahrerlaubnis im konkreten Fall zum Fahren in Deutschland berechtigt, hängt von den Unterlagen und den Umständen ihrer Erteilung ab.